Mindestlohn


Gesetzlicher Mindestlohn


Gesetzlicher Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Dieser führt bei zahlreichen Betrieben des Handwerks zu erheblichen administrativen Zusatzbelastungen. So sind Betriebe beispielsweise verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer geringfügig Beschäftigten zu dokumentieren und zwei Jahrelang aufzubewahren. Darüber hinaus sind die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzgenannten Branchen verpflichtet (im Handwerk Baugewerbe, Gebäudereinigerund Fleischer), auch für alle übrigen Arbeitnehmer die tägliche Arbeitszeitin gleicher Weise zu dokumentieren. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet. Das Handwerk setzt sich auf weiterhin für eine mittelstandsfreundliche Umsetzung des Mindestlohngesetzes ein. Bürokratische Mehrbelastungen gilt es abzuschaffen oder zumindest zu minimieren.