Unsere Sachverständigen

Von der Kammer Frankfurt-Rhein-Main öffentlich bestellt und vereidigt

Foto: Panthermedia/Zebor

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Sachverständige: Partner mit besonderer Expertise

Sachverständige im Handwerk stehen Verbrauchern kompetent und praxisnah bei der Lösung ihrer Probleme zur Seite - sei es bei Bauschäden, fehlerhafter Handwerksarbeit, Mietstreitigkeiten und ähnlichem. Die Handwerksordnung regelt die Aufgabe der Handwerkskammern Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen. Öffentlich bestellt und vereidigt werden kann nur derjenige, der seine persönliche Eignung und seine besondere Fachkunde nachgewiesen hat.

 

Titelschutz und Signatur


Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießt den Titelschutz nach § 132a des Strafgesetzbuches. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellt Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen  und Gerichte.


Was geschieht bei Beschwerden?


Besteht Grund zur Beschwerde über die Tätigkeit des Sachverständigen, sollte in jedem Fall die zuständige Handwerkskammer informiert werden, die den Sachverständigen bestellt hat. Hier wird die Angelegenheit entsprechend überprüft. Jedermann kann sich in einem Streitfall an einen Sachverständigen wenden – wobei stets der Auftraggeber die Kosten zu tragen hat. Bei außergerichtlichen Gutachten kann die Höhe des Stundesatzes vereinbart werden. Was insgesamt an Kosten anfällt, ist nur mit dem Sachverständigen zu klären. Für die gerichtliche Tätigkeit des Sachverständigen ist die Vergütung nach dem JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz ) geregelt.


Woran erkennt man einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?

 
  • An der Bezeichnung: Er muss die Bezeichnung „von der Handwerkskammer…. öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das ….(Angabe des Sachgebietes gemäß Bestellungsurkunde) verwenden.
  • Stempel: Der Sachverständige verwendet einen Rundstempel, aus dem ersichtlich ist, für welches Sachgebiet und von welcher Handwerkskammer er bestellt worden ist.
  • Ausweis: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige verfügen während ihres Bestellungszeitraums über einen Sachverständigenausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen.


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Das zeichnet den Sachverständigen aus


Das dürfen Sie erwarten


Besondere Sachkunde

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss im Bestellungsverfahren einen Nachweis über seine besondere Sachkunde erbringen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnis und Erfahrung.

Vertrauenswürdigkeit

Vor der öffentlichen Bestellung wird die Zuverlässigkeit und Integrität überprüft.

Objektivität

Der Sachverständige hat seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.

Pflicht der Gutachtenerstattung

Nur aus wichtigem Grund darf ein Sachverständiger Aufträge ablehnen.

Schweigepflicht

Der Sachverständige muss bei der Ausübung seiner Tätigkeit anvertraute Privat- oder Geschäftsgeheimnisse wahren. Es ist ihm untersagt, diese zu verwerten.

Fortbildungspflicht

Der Sachverständige ist verpflichtet, sich nachweisbar auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist sowie hinsichtlich des allgemeinen Sachverständigenwissens, im erforderlichen Umfang ständig fortzubilden.

Überwachung

Der Sachverständige wird durch die Bestellungskörperschaft beaufsichtigt. Ein Entzug der Bestellung ist nur möglich, wenn er gegen Recht und Gesetz verstößt.

Schlichtung


Streitschlichtung und Sachverständige: Wir sind für Sie da

Die Handwerksordnung regelt die Aufgabe der Handwerks­kammer Frankfurt-Rhein-Main zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen selbständigen Handwerkern und ihren Kunden. Ziel der Schlichtung ist es, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen und damit einen zumeist kostspieligen Rechtsstreit vor Gericht zu vermeiden. Eine eigene Entscheidungsgewalt gegenüber dem betrieb hat dei Kammer jedoch nicht. Eine erfolgreiche Vermittlung, in deren Rahmen auch Rechtsfragen erörtert werden können, kann nur gelingen, wenn die Parteien ihrerseits bereit sind, aufeinander zuzugehen.
 
Eine fachliche Bewertung handwerklicher Leistungen kann hingegen nur über einen Sachverständigen erfolgen. Zu diesem Zweck hat die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt, bei denen Gutachten gegen Kosten­erstattung in Auftrag gegeben werden können. Sind sich die Parteien über die Person des Sachverständigen einig, kann ein Schiedsgutachten erstellt werden.


Schlichtungsverfahren ist kein Prozessverfahren


Ein Schlichtungsverfahren ist kein Prozessverfahren. Beweise in Form von Dokumenten und Zeugenaussagen etc. können nur im Wege der förmlichen Beweisaufnahme durch das Gericht erfolgen. Geht es den Parteien vor allem darum, vorerst die Ursache und den Besei­tigungsaufwand eines Schadens oder Mangels feststellen zu lassen, sollten sie die damit verbundene Beweissicherung im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens führen, die einer vor dem Prozessgericht in der Hauptsache durchgeführten Beweisaufnahme gleich­steht.
 
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Zur strikten Neutralität verpflichtet


Im Rahmen der Schlichtung sind wir zu strikter Neutralität verpflichtet. Dies bedeutet, dass es uns im Rahmen der Schlichtung nicht erlaubt ist, einseitig zugunsten des Ver­brauchers oder des Handwerkers Partei zu ergreifen.  Jedwede Form der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist daher ausgeschlossen.

Die vermittelnde Handwerkskammer ist kein Rechtsbeistand. Diese Aufgabe kann auch im Rahmen einer Schlichtung durch Rechtsanwälte übernommen werden.
Das Schlichtungsverfahren bei der Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main ist gebühren­frei. Die Kosten für einen Sachverständigen sind von den Parteien zu tragen. Auch kann generell die Handwerksinnung nach § 54 Abs. 3 Nr. 3 HwO auf Antrag vermitteln, soweit es Streitigkeiten zwischen den Kammermitgliedern und ihren Auftraggebern betrifft.
 
Der Antrag auf Streitschlichtung ist schriftlich bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Bockenheimer Landstraße 21, 60325 Frankfurt am Main, zu stellen.
 
Fragen beantwortet Ihnen das Servicecenter, Telefon 069 97172 -818 oder per E-Mail an service@hwk-rhein-main.de.

 

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Neue Sachverständige vereidigt


Kammerpräsidentin vereidigt die neuen Sachverständigen im Kammerbezirk


Herzlichen Glückwunsch! Am 13. Februar 2024 leisteten Peter Jäger, Installateur- und Heizungsbauerhandwerk, Rüdiger Lang, Installateur- und Heizungsbauerhandwerk, Patrick Lehrian,Installateur- und Heizungsbauerhandwerk sowie Tim Wildberger, Metallbauerhandwerk, ihren Eid. Sie dürfen sich nun als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bezeichnen.

Sachverständigentagung 2023


Sachverständige auch in 2023 im Austausch


Die Sachverständigentagung 2023 der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main fand in der Landesfachschule des Kfz-Gewerbes Hessen in Frankfurt statt, an der über 100 Sachverständige teilnahmen. Nach einer Begrüßung durch Kammerpräsidentin Susanne Haus, stellte Justiziar Roman Füller den Ablauf der Veranstaltung dar.

Im Anschluss folgten Vorträge von Prof. Jürgen Ulrich, Vorsitzender Richter am Landgericht Dortmund im Ruhestand zum Thema "Der Sachverständige in Werbung und Wettbewerb“ sowie von Bernhard Floter, Geschäftsführer des Instituts für Sachverständigenwesen e.V. über „Elektronische Kommunikation mit Gerichten“. Fotos: HWK

Fortbildung Lack


Zweitägiger Workshop für Kfz-Sachverständige in Weiterstadt 

Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main bietet regelmäßig Seminare und Workshops an, die Sachverständige im Handwerk über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Auf dem Programm standen jüngst Unterschiede in Serienlackierungen verschiedener Automobilhersteller, wie etwa Charakteristika im Lackaufbau, und das Anfertigen von Reparatur- und Sonderlackierungen. Bei Letzterem gaben die Dozenten der Kammer einen Einblick in die vielfältigen Reparaturmethoden, die je nach verwendetem Lack zum Einsatz kommen.
Sven Hilbert, Gruppenleiter der Kfz-Sachverständigen der Kraftfahrt-Schadenabteilung der Sparkassenversicherung im Geschäftsgebiet Nord, zeigte sich erfreut über die Veranstaltung und lobte das gebotene Fachwissen: „Das Seminar zur Fahrzeuglackierung im BTZ hat unseren fachlichen Horizont massiv erweitert, dank der hohen Professionalität der Referenten und Inhalte!“

Gute Stimmung und fachkundiges Know-how beim Workshop für Kfz-Sachverständige in Weiterstadt. Ausbildungsmeister Andrew Duffy (re.) leitete Teile des zweitägigen Workshops. Fotos: HWK

Sachverständigentagung 2022


Sachverständigentagung 2022: "Auch nächstes Jahr wieder dabei."

Der fachliche Austausch über die Gewerke hinweg hat einen festen Platz im Terminkalender der Sachverständigen und die Landesfachschule des Kfz-Gewerbes war wieder einmal der perfekte Ort für das jährliche Treffen des Who-is-Who der Sachverständigen im Kammergebiet.

Kammerpräsidentin Susanne Haus, selbst Sachverständige für das Maler- und Lackiererhandwerk, begrüßte die rund 100 Experten. In den Fachvorträgen stand zunächst die "gerichtliche Leitung der Sachverständigentätigkeit" anhand eines Beispielfalls im Mittelpunkt. Der Vizepräsident am Landgericht Siegen, Dr. iur. Mark Seibel, begeisterte mit sehr anschaulichen Szenen aus dem Gerichtssaal. Wie man auch unter Stress kommunikativ stark bleiben kann, brachte Rhetorik-Coach Baster Speck den Teilnehmenden im zweiten Fachvortrag näher.

Beim gemeinsamen Mittagsbuffet war also für reichlich Gesprächsstoff gesorgt. Allgemeines Fazit: "Wir sind im nächsten Jahr wieder dabei."



Neue Sachverständige herzlich willkommen


Rund 150 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es im Bezirk der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main. Und wie überall fehlt es auch im Sachverständigenwesen an Nachwuchs, betont Susanne Haus, Präsidentin der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main. Sie dankte den Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmern für ihr Engagement und appellierte, weiter fürs Handwerk zu werben – „damit wir noch mehr Kolleginnen und Kollegen bekommen, die sich fürs Handwerk stark machen“.

Sie suchen weitere Informationen zu Thema Sachverständigenwesen? Das Team der Rechtsberatung ist für Sie da: sachverstaendige@hwk-rhein-main.de