Ehre, wem Ehre gebührt! Ehrungen, Urkunden und Auszeichnungen haben im Handwerk eine ganz herausragende Bedeutung. Dies ist in seiner Tradition, seinen ehrenamtlichen Organisationsstrukturen, der Personalintensität des Wirtschaftszweigs und der zumeist mittleren Betriebsgrößen begründet.
Die Handwerkskammer stellt Ehrenurkunden in folgenden Kategorien aus
In der mittelständischen Wirtschaft ist die langjährige, engagierte Mitarbeit der Beschäftigten von herausragender Bedeutung. Die Ehrung von Arbeitsjubilaren ist deshalb auch ein besonderes Anliegen unserer Handwerkskammer. Urkunden für Arbeitsjubiläen werden auf Antrag des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin, einer Handwerksorganisation oder auf eigenen Antrag durch die Handwerkskammer ausgestellt, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer 25, 40, 50 oder 60 Jahre ununterbrochen in dem gleichen Handwerksbetrieb oder in Geschäftsstellen der Organisation des Handwerks tätig war. Ebenso erfolgt die Ausstellung einer Ehrenurkunde auf Antrag, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitsnehmerin mindestens eine 50-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Handwerk nachweisen kann, auch wenn sie in verschiedenen Handwerksbetrieben ausgeübt wurde.
Der langfristige Bestand eines handwerklichen Unternehmens dokumentiert angesichts zahlreicher Erschwernisse und Risiken herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Betriebsführung.
Aus diesem Grund können selbstständige Handwerker/innen bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zu runden Betriebsjubiläen eine Ehrenurkunde beantragen.
Für Betriebsjubiläen werden Urkunden durch die Handwerkskammer ausgestellt, wenn der Betrieb 25, 50, 75, 100 und um je 25 Jahre länger besteht. Sofern uns das Gründungsdatum vorliegt, erfolgt die Ausstellung dieser Ehrenurkunde automatisch.
Der Goldene bzw. Diamantene Meisterbrief kann an Betriebsinhaber/innen, auch ehemalige Betriebsinhaber/innen und angestellte Meister verliehen werden, wenn diese Person im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer wohnt und das 50-jährige bzw. 60-jährige Meisterjubiläum begangen wird.
Die silberne Ehrenurkunde bzw. der Altmeistertitel wird an selbständige Handwerker/innen und angestellte Meister verliehen, wenn diese mindestens ihr 40-jähriges Meisterjubiläum begehen, das heißt, der Tag der Ablegung der Meisterprüfung muss sich mindestens zum 40. Mal wiederholen, oder eine mindestens 40-jährige persönliche selbständige Tätigkeit im Handwerk vorliegt. In diesem Fall muss die Meisterprüfung oder die Ausbildungsberechtigung vorliegen. Zum Zeitpunkt der Verleihung muss der Jubilar den Wohnsitz im Kammerbezirk haben. Die Ausstellung dieser Urkunden erfolgt ebenfalls auf Antrag.
Die bronzene Ehrenurkunde kann an Betriebsinhaber/innen und angestellte Meister, verliehen werden, wenn diese Person zum Zeitpunkt der Verleihung im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer wohnt und das 25-jährige Meisterjubiläum begangen wird. Zum Zeitpunkt der Verleihung muss der Jubilar den Wohnsitz im Kammerbezirk haben. Die Ausstellung dieser Urkunden erfolgt ebenfalls auf Antrag.
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Der Diamantene Meisterbrief — Wir sagen "Danke!"
Sechs Jahrzehnte Kompetenz, Verantwortung und Engagement. 60 Jahre Meister. Wir stellen vor...
Gerhard Sturm, Schlossermeister aus Schmitten
„Schlosser zu sein und seinen eigenen Stil einbringen zu können, Material zu formen und Schönes zu erschaffen, das eine Ewigkeit hält und Menschen erfreut.“
Noch heute kommt der 84-Jährige jeden Tag in die Werkstatt. Dort ist er in seinem Element. Zwischen Metall, Werkzeugen und Maschinen. Handwerklich talentiert, künstlerisch begabt – das hört nicht einfach auf. Wo andere das Material sehen, erkennt Gerhard Sturm Formen und Gestaltungsmöglichkeiten. Das spiegelt sich in seinen Arbeiten.
„Es ist schön, nach dem Goldenen einen Diamantenen Meisterbrief als Ehrung für mein Schaffen bekommen zu haben. Dass ich meinen Beruf noch ausüben kann, macht mich glücklich.“
Die Schlosserei führt inzwischen sein Sohn Jochen Sturm. In sechster Generation. Der Vater begleitet die Weiterentwicklung des Familienbetriebs. Weil wahre Meisterschaft nie aufhört.
Die Urkunde wurde im Jahr 2026 verliehen.
Kontakt
Urkunden bei der HWK Frankfurt-Rhein-Main
- 069 97172-248
- urkunden@hwk-rhein-main.de