Antrag Meisterjubiläum

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Jubilar/Jubilarin

Unsere aktuelle Ehrenordnung sieht vor, dass der Jubilar/die Jubilarin zum Zeitpunkt der Verleihung im Kammerbezirk der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main wohnhaft sein muss. Sollten Sie außerhalb unseres Bezirkes wohnhaft sein, sprechen Sie bitte vorab mit der für Sie zuständigen Handwerkskammer, auch wenn Sie damals Ihre Meisterqualifikation bei uns erhalten haben. Nutzen Sie hierfür: https://www.kammerfinder.de/.

Sollte die zuständige Handwerkskammer Ihnen keine Urkunde ausstellen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Beantragende/r

Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen haben, können Sie sich gerne an 069 97172 - 248 oder an urkunden@hwk-rhein-main.de wenden.