Die Berufsschule

Das theoretische Fundament der Ausbildung

In der dualen Ausbildung bilden die 3 Lernorte Ausbildungsbetrieb, überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) und Berufsschule ein unschlagbares Team. Während im Betrieb und der ÜLU die praktische Arbeit ausgebildet wird, ist die Berufsschule der Ort, an dem das notwendige Hintergrundwissen parallel vermittelt wird. Der Unterricht findet entweder an ein bis zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht statt. Gemeinsam sorgen Betrieb, ÜLU und Berufsschule dafür, dass Sie am Ende Ihrer Ausbildung nicht nur „anpacken“ können, sondern eine voll qualifizierte Fachkraft mit fundiertem Fachwissen sind.

Welche Berufsschule ist in der dualen Ausbildung zuständig?

In der dualen Ausbildung entscheidet im Regelfall der Firmensitz des Ausbildungsbetriebes über die Zuständigkeit der Berufsschule. Der Beschäftigungsort (fester Firmensitz oder die Filiale) ist im Ausbildungsvertrag geregelt. Zweiter Faktor ist der Ausbildungsberuf. Nicht alle Berufsschulen bieten alle Ausbildungsberufe (Schwerpunkte/Fachrichtungen) an. Die Berufsschule muss Fachklassen für Ihren spezifischen Ausbildungsberuf anbieten. Wenn es in einem Landkreis oder einer Stadt nicht genügend Auszubildende gibt, werden bezirksübergreifende Fachklassen gebildet (mit dem Nachbarkreis/der Nachbarstadt). Der Berufsschulort kann dann etwas weitere entfernt liegen. Für Splitterberufe gibt es oft regional-, landes- oder auch bundesweit organisierten Bezirksfachklassen. Hier findet der Unterricht meist in Form von Blockunterricht statt.

Die Anmeldung zur zuständigen Berufsschule erfolgt über den Ausbildungsbetrieb. Bei Fragen zum zuständigen Berufsschulstandort, kontaktieren Sie uns gerne unter lehrlingsrolle@hwk-rhein-main.de oder wenden Sie sich an das Service-Center.

Service-Center


Zu diesen Zeiten sind wir persönlich für Sie da:
Montag – Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr

Zuschüsse für Berufsschulunterricht in Blockform

Auszubildende in Hessen, die eine überörtliche Fachklasse im Blockunterricht besuchen, können finanzielle Unterstützung für Unterkunft und Verpflegung beantragen, sofern eine tägliche Heimfahrt unzumutbar ist.

Das Land Hessen gewährt hierfür eine Übernachtungspauschale von 20 Euro pro notwendigem Aufenthaltstag. Auch Fahrkosten mit dem PKW oder der Bahn können anteilig erstattet werden. Die Antragstellung erfolgt digital über ein zentrales Online-Portal. Der Antrag muss durch die Auszubildenden gestellt werden.

Weitere Informationen und den Förderantrag finden Sie auf der Website der Schulämter Hessen.

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