Die Lehrlingsrolle ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verzeichnis, das von jeder Handwerkskammer in ihrem Zuständigkeitsbereich geführt wird. Sie enthält alle bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse im Handwerk und dient der Regelung, Überwachung, Förderung und dem Nachweis der Berufsausbildung.
Beschreibung und Funktion
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge: Die Lehrlingsrolle erfasst alle Ausbildungs-, Umschulungs- sowie Einstiegsqualifizierungsverträge (berufsvorbereitendes Praktikum in Abstimmung mit der Arbeitsagentur) zwischen Ausbildungsbetrieben, sonstigen ausbildenden Institutionen und Auszubildenden, Umschülern oder Einstiegsqualifizierungspraktikanten im Handwerk.
- Gesetzliche Grundlage: Die Führung dieses Verzeichnisses ist eine hoheitliche Aufgabe der Handwerkskammer und basiert auf der Handwerksordnung (§ 30 HwO) und dem Berufsbildungsgesetz (§ 36 BBiG).
- Eintragungspflicht: Jeder Handwerksbetrieb, der einen Auszubildenden, Umschüler oder Einstiegsqualifizierungspraktikanten einstellt, muss die Eintragung des entsprechenden Vertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse unverzüglich bei der Handwerkskammer beantragen. Ohne diese Eintragung ist eine spätere Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung nicht möglich.
- Prüfung der Rechtmäßigkeit: Bevor ein Vertrag eingetragen wird, prüft die Handwerkskammer, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, beispielsweise ob der Ausbilder persönlich und fachlich geeignet ist und der Ausbildungsvertrag alle wesentlichen Inhalte gemäß BBiG und HwO enthält.
- Überwachung und Beratung: Die Lehrlingsrolle in enger Zusammenarbeit mit der Ausbildungsberatung ermöglicht es der Handwerkskammer, die Qualität der Berufsbildung zu überwachen und sowohl Betriebe als auch Auszubildende während der gesamten Ausbildung zu beraten und zu unterstützen.
- Nachweis: Das Verzeichnis dient als offizieller Nachweis über das Bestehen und den Verlauf des Ausbildungsverhältnisses, was für Prüfungen und spätere berufliche Laufbahnen entscheidend ist.
Wesentliche Änderungen des Ausbildungsverhältnisses (wie Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Ausbilderwechsel) müssen der Handwerkskammer ebenfalls unverzüglich mitgeteilt und in der Lehrlingsrolle vermerkt werden.
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Zeitsparend, bequem und kostenfrei Lehrverträge einreichen: Mit dem elektronischen Ausbildungsvertrag können Sie Ihre Ausbildungsverträge direkt online in unserem Kundenportal erstellen, ausdrucken und unterschreiben.
Vorteile
- Schneller, benutzerfreundlicher Prozess
- Sparen Sie die Eintragungsgebühr bei Nutzung Ihres Kundenportals
- Ihre Betriebs- und Ausbilderdaten werden automatisch durch das Benutzerkonto hinterlegt
- Alle relevanten Daten wie Ausbildungsvergütung, Urlaub etc. sind bereits hinterlegt
- Abgeschlossene Verträge können als Vorlage für neue Verträge genutzt werden
- Verschlüsselte Datenübertragung
[0:00] Liebe Betriebe, den elektronischen Lehrvertrag finden Sie auf unserer Website unter dem Reiter Service und Beratung und klicken dann auf Kundenportal.
[0:12] Danach erscheint die Maske, in der Sie Ihre Zugangsdaten eingeben. Sollten Sie diese nicht kennen, wenden Sie sich bitte an unser Service Center. Die Kontaktdaten des Servicecenters sind eingeblendet.
[0:27] Um einen neuen Berufsausbildungsvertrag anlegen zu können, begeben Sie sich bitte auf die Kachel Berufsausbildungsverträge erfassen. Um den neuen Ausbildungsvertrag anzulegen, drücken Sie auf die Kachel „neu“. Ihre Daten sollten im System hinterlegt sein. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben hier noch einmal.
[0:51] Als nächstes bitten wir Sie, die Angaben ihres Auszubildenden anzulegen. Danach geben Sie bitte die Daten der Ausbildung an, wie z.B. die Ausbildungsdauer, das Gewerk und weitere Angaben.
[1:07] Die Angaben zur Vergütung und zum Urlaub werden automatisch vom System eingepflegt, wenn Sie das Gewerk hinterlegt haben.
[1:18] Im nächsten Schritt bitten wir Sie, den zuständigen Ausbilder auszuwählen. Sollte dieser noch nicht hinterlegt sein, bitten wir dies separat bei uns zu beantragen. Wenden Sie sich bitte an die Lehrlingsrolle. Die Kontaktdaten sind eingeblendet.
[1:34] Bitte überprüfen Sie Ihre statistischen Angaben und ändern diese gegebenenfalls ab. Abschließend klicken Sie bitte auf den Reiter „Abschließen und PDF erstellen“. Die PDF können Sie herunterladen.
[1:51] Danach bitten wir Sie, diese auszudrucken und von allen Personen unterschreiben zu lassen. Bitte denken Sie bei minderjährigen Auszubilden an die Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
[2:01] Scannen Sie den unterschriebenen Lehrvertrag ein und gehen Sie zurück ins Kundenportal. Unter dem Reiter „Formulare“ finden Sie den Reiter „Upload Lehrvertrag“. Dort bitten wir Sie, den korrekten Betrieb und den korrekten Lehrling auszuwählen.
[2:24] Danach laden Sie die Datei hoch und bestätigen, dass die Lehrverträge alle Unterschriften enthalten. Danach klicken Sie auf „Abschicken“.
[2:36] Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unser Service Center oder die Kolleginnen der Lehrlingsrolle und der Ausbildungsberatung.
[2:44] [Visitenkarte des Service-Centers wird eingeblendet. Sie enthält folgenden Text: Service-Center. Zu diesen Zeiten sind wir persönlich für Sie da: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr. Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr. Telefon 069 97172-818. E-Mail service@hwk-rhein-main.de]
[2:47] [Einblendung der Webadresse www.hwk-rhein-main.de, der Social Media Buttons Facebook, LinkedIn, Youtube, Instagram, TikTok sowie der Logos der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main und von Das Handwerk.]
So funktioniert’s
Melden Sie sich im Kundenportal auf unserer Webseite an:
https://portal.hwk-rhein-main.de/kundenportal/
Sollten Sie hierzu keine Zugangsdaten haben, können Sie diese über unser Servicecenter anfordern unter service@hwk-rhein-main.de oder telefonisch unter 069 97172-818. Nach Überprüfung Ihrer Daten senden wir Ihnen dann Ihre persönlichen Zugangsdaten schnell und kostenfrei zu.
Über einen Klick auf die Kachel „Berufsausbildungsverträge erfassen“ gelangen Sie zum elektronischen Ausbildungsvertrag. Diesen können Sie online ausfüllen. Eine detaillierte Videoanleitung hierzu finden Sie direkt im Kundenportal oder über den abgebildeten QR-Code.
In Ihrem Kundenportal können Sie den elektronischen Ausbildungsvertrag erstellen und hochladen. Bei Abweichungen der regulären Ausbildungsdauer, wie z. B. Verkürzungen, Anrechnungen oder Fortsetzungen, laden Sie die erforderlichen Nachweise oder Unterlagen (z. B. Schulzeugnisse) im Kundenportal hoch. Bitte bedenken Sie: Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die Sorgeberechtigten ebenfalls benannt werden und unterschreiben. Die Bescheinigung der Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz reichen Sie ebenfalls über das Kundenportal ein.
Nach der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages übermitteln wir Ihnen eine Bestätigung.