Ehrungen und Urkunden

Ehre, wem Ehre gebührt! Ehrungen, Urkunden und Auszeichnungen haben im Handwerk eine ganz herausragende Bedeutung. Dies ist in seiner Tradition, seinen ehrenamtlichen Organisationsstrukturen, der Personalintensität des Wirtschaftszweigs und der zumeist mittleren Betriebsgrößen begründet. Unsere Handwerkskammer vergibt Ehrenurkunden in folgenden Kategorien:

Ehrenurkunden für Mitarbeiter/innen


Ehrenurkunden für Mitarbeiter/innen

In der mittelständischen Wirtschaft ist die langjährige, engagierte Mitarbeit der Beschäftigten von herausragender Bedeutung. Die Ehrung von Arbeitsjubilaren ist deshalb auch ein besonderes Anliegen unserer Handwerkskammer. Urkunden für Arbeitsjubiläen werden auf Antrag des Betriebsinhabers, einer Handwerksorganisa­tion oder auf eigenen Antrag durch die Handwerkskammer ausgestellt, wenn die Arbeitnehmer/der Arbeitnehmer 25, 40, 50 oder 60 Jahre ununterbrochen in dem gleichen Handwerksbetrieb oder in Geschäftsstellen der Organisation des Handwerks tätig war. Ebenso erfolgt die Ausstellung einer Ehrenurkunde auf Antrag, wenn der Arbeitnehmer mindestens eine 50-jährige ununterbrochene Tätig­keit im Handwerk nachweisen kann, auch wenn sie in verschiedenen Handwerksbetrieben ausgeübt wurde.


 

Ehrenurkunden bei Betriebsjubiläen


Ehrenurkunden bei Betriebsjubiläen

Der langfristige Bestand eines handwerklichen Unternehmens dokumentiert angesichts zahlreicher Erschwernisse und Risiken herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Betriebsführung. Aus diesem Grund können selbstständige Handwerker bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zu runden Betriebsjubiläen eine Ehrenurkunde beantragen. Für Betriebsjubiläen werden Urkunden durch die Handwerkskammer ausgestellt, wenn der Betrieb 25, 50, 75, 100 und um je 25 Jahre länger besteht. Sofern uns das Gründungsdatum vorliegt, erfolgt die Aus­stellung dieser Ehrenurkunde automatisch.
 

Ehrenurkunden bei Meister-Jubiläen


Ehrenurkunden bei Meister-Jubiläen

Der Goldene Meisterbrief kann an Betriebsinhaber, auch ehemalige Betriebsinhaber, und Arbeitneh­mer verliehen werden, wenn diese Person im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer wohnt und das 50-jährige Meisterjubiläum begangen wird.

Die silberne Ehrenurkunde bzw. der Altmeistertitel wird an selbständige Handwerker verliehen, wenn diese mindestens ihr 40-jähri­ges Meisterjubiläum begehen, das heißt, der Tag der Ablegung der Meisterprüfung muss sich mindes­tens zum 40sten Mal wiederholen, oder eine mindestens 40-jährige persönliche selbständige Tätigkeit im Handwerk vorliegt. In diesem Fall muss die Meisterprüfung oder die Ausbildungsberechtigung vor­liegen, wobei es hier nicht darauf ankommt, wann die Meisterprüfung abgelegt oder die Ausbildungs­berechtigung verliehen wurde. Zum Zeitpunkt der Verleihung muss der Jubilar den Wohnsitz im Kammerbezirk haben. Die Ausstellung dieser Urkunden erfolgt ebenfalls auf Antrag.

Die bronzene Ehrenurkunde kann an Betriebsinhaber, auch ehemalige Betriebsinhaber, verliehen werden, wenn diese Person zum Zeitpunkt der Verleihung im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer wohnt und das 25-jährige Meisterjubiläum begangen wird.



 

Antragsformular