Mikroliquidität der WiBank


Antragstellung seit dem 1. Februar wieder möglich



Das Programm „Hessen-Mikroliquidität“ ist am 1. Februar 2021 wieder anlaufen. Die Betriebsberater der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main halten Sie auf dem Laufenden und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.


Das sind die Eckdaten des  Programms „Hessen-Mikroliquidität“:

 
  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind (nur 1 Antrag pro Person, dies gilt auch wenn Sie mehrere Betriebe haben), Nebenerwerb ist antragsberechtigt.

  • Gründung bis 13.03.2020, spätere Gründungen sind ausgeschlossen, Nachfolgen möglich.

  • Die Unternehmen der antragstellenden Personen (z.B. GmbH) dürfen maximal 50 Mitarbeitende (Vollzeitstellen) haben. Folgeanträge sind ausgeschlossen.

  • Mit Hessen-Mikroliquidität kann ausschließlich der Liquiditätsbedarf für maximal 6 Monate im Zeitraum vom 13.03.20 bis zum 30.06.21 finanziert werden, Den Zeitraum legen Sie fest.

  • Darlehensbetrag zwischen 3.000 EUR und 35.000 EUR.

  • Sollzinssatz 0,75 % p.a. für die gesamte Darlehenslaufzeit.

  • Es ist kein notarielles Schuldversprechen abzugeben. Trotzdem haften Sie für den Kredit!

  • Laufzeit des Darlehens beträgt 7 Jahre. Die ersten 2 Jahre sind tilgungsfrei. Teilrückzahlung ab 20 % der Darlehnssumme kostenfrei möglich.

  • Pro Unternehmen können maximal 5 Darlehen an unterschiedliche geschäftsführende Gesellschafter/innen / Inhaber bewilligt werden.

  • Die WIBank Hessen kann einen Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen des Darlehens von bis zu 50 % des ursprünglichen Darlehensbetrages aussprechen. 
 

Für die Beantragung des Darlehens und den Upload im online Antrag sind nachfolgende Daten / Unterlagen / Erklärungen notwendig:

 
  • aktueller Einkommensteuerbescheid (mindestens 2018)

  • Persönliche Steuer-IDNr (11-stellig) (Siehe Est-Bescheid)

  • Personalausweis Vorderseite

  • Personalausweis Rückseite

  • Gewerbeanmeldung / Handwerkskartenkopie

  • Eine eidesstattliche Versicherung, dass ohne den Überbrückungskredit die Gefahr der Insolvenz / Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit besteht.

  • Eine Bestätigung des Steuerberaters oder einer anderen befugten Person über die bisherige Geschäftstätigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlüsse entweder über eine schriftliche Bestätigung oder durch gestempelte und paraphierte Geschäftsunterlagen

  • Bei GmbH und anderen juristischen Rechtsformen: Nachweis der Geschäftsführer und Gesellschafterfunktion


Für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit bitten wir vorweg per E-Mail um Vorlage des Einkommenssteuerbescheids 2018 oder 2019, Jahresabschlusses 2019, sowie der 12-Monatsübersicht 2019 und 2020. Wir als Kooperationspartner unterstützen Sie bei der Antragsstellung und geben eine Stellungnahme über ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit an die WIBank ab. Die Beantragung erfolgt unabhängig von ihrer Hausbank.

Haben Sie bereits bei der WiBank oder über einen Kooperationspartner einen Antrag auf Hessen Mikroliquidität gestellt oder bewilligt bekommen?

 

Bitte beachten Sie, dass der Online Antrag weder von Ihnen noch von uns nachträglich bearbeitet werden kann. Textfeld 2 und 3 bitte ausführlich beschreiben. Sollte der Antrag fehlerhaft oder unvollständig sein, sind wir gehalten diesen abzulehnen. Sie können dann einen neuen Antrag stellen. Daher empfehlen wir Ihnen, die Texte der Textfelder separat abzuspeichern.