Für eine starke Region

Die Zuständigkeit der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main umfasst die Großstädte Darmstadt, Frankfurt und Offenbach sowie die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Offenbach und Odenwaldkreis. In Frankfurt am Main und in Darmstadt unterhält die Handwerkskammer jeweils eine Hauptverwaltung. Darüber hinaus ist die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Mitglied im Hessischen Handwerkstag (HHT) und der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handwerkskammern und wirkt dabei aktiv mit an der Wahrnehmung der Belange des hessischen Handwerks, insbesondere gegenüber der Öffentlichkeit, dem Hessischen Landtag, der Landesregierung, den Parteien sowie anderen Körperschaften und Verbänden.

Asylkonvent


Der Asylkonvent der Hessischen Landesregierung

Die Flüchtlingsthematik ist auch vor dem Hintergrund von Fachkräftefragen ein Thema für das regionale Handwerk. Das regionale Handwerk ist daher auch im Asylkovent der Hessischen Landesregierung vertreten. Präsident Bernd Ehinger leitet die Gruppe Arbeitsmarkt.

Aktuelle Infos gibt's auf der Webseite des Asylkonvents.

Umweltzonen


Umweltzonen und Luftreinhaltung

Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main begleitet das Thema Luftreinhaltung und Umweltzonen und setzt sich dabei für die Belange ihrer Mitglieder ein. Für sämtliche Umweltzonen in Hessen ist mittlerweile die Einfahrt nur noch mit einer grünen Umweltplakette oder einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Die Ausnahmegenehmigungen der Umweltzonen Frankfurt, Mainz/Wiesbaden, Offenbach und Darmstadt erkennen die genannten Städte untereinander gegenseitig an.
 

Stadt Darmstadt

Seit dem 1. Dezember 2015 bestehen für die Stadt Darmstadt eine Umweltzone sowie ein LKW-Durchfahrtverbot. Informationen zur Ausdehnung beider Verbotszonen und zu bestehenden Ausnahmen finden Sie auf
https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/umwelt/luftreinhaltung/

Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist die Straßenverkehrsbehörde Darmstadt zuständig, erreichbar unter

Technische Ämter, Gebäude A
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Bau und Betrieb, Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Telefon: 06151 13-2122 oder 06151 13-2158 und per Email unter ag-umweltzone@darmstadt.de

Zu den Planungen zur Umweltzone Darmstadt hat sich die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zusammen mit der IHK Darmstadt eingebracht. Hier finden Sie einen Informationsflyer und unsere Stellungnahme

Stadt Offenbach

Seit dem 1. Januar 2015 besteht für die Stadt Offenbach Darmstadt eine Umweltzone. Informationen zur Ausdehnung der Umweltzone und zu Ausnahmegenehmigung finden Sie auf http://www.offenbach.de/leben-in-of/umwelt-klimaschutz/Luft___Laerm/Luftreinhaltung/testartikel-umweltzone.php

Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist das Ordnungsamt der Stadt Offenbach zuständig, erreichbar unter

Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Ordnungsamt der Stadt Offenbach
Berliner Straße 60
63065 Offenbach

Telefon: (069) 80 65 -2302 oder E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de

Zu den Planungen zur Umweltzone Offenbach hat sich die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zusammen mit der IHK Offenbach und der Kreishandwerkerschaft Offenbach geäußert. Hier finden Sie einen Informationsflyer und unsere Stellungnahme
Stadt Frankfurt

Seit dem 1. Oktober 2008 gilt Frankfurt am Main eine Umweltzone. Die Umweltzone umfasst die Fläche innerhalb des "Autobahnrings", im Westen begrenzt durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661.

Umweltzone Stadt Frankfurt

Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist das Straßenverkehrsamt Frankfurt zuständig, erreichbar unter

Straßenverkehrsamt Stadt Frankfurt
Ausnahmegenehmigungen
Straßenverkehrsamt
Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
 
Telefon: 069 212 40582 (Hotline) oder E-Mail: ausnahmen.stvo@stadt-frankfurt.de

Handwerksbetriebe erhalten hierzu auch Informationen bei der Abteilung Wirtschaftspolitik per E-Mail an wirtschaftspolitik@hwk-rhein-main.de.

Zu den Planungen zur Umweltzone Frankfurt gibt es einen Informationsflyer und hat sich die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main mit folgender Stellungnahme geäußert:
Die derzeitige Koalition von CDU, SPD und GRÜNEN im Frankfurter Römer plant eine Vergrößerung der Umweltzone in Frankfurt auf das gesamte Stadtgebiet. Dazu hat sich die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zusammen der IHK Frankfurt am Main und anderen Wirtschaftsverbänden mit nachstehender Pressemitteilung kritisch geäußert.

Dieselfahrverbote in der Metropolregion


Aktuelle Diskussion zum Thema Dieselfahrverbote in der Metropolregion

 


Fahrverbote in Frankfurt am Main


Mit dem Urteil vom 5. September 2018 hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden verfügt, dass in der Stadt Frankfurt ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffnormen Euro 1-4 sowie für Benzinfahrzeuge der Schadstoffnormen Euro 1-2 zu verhängen ist. Ab dem 01.02.2019 soll das Fahrverbot greifen. Weiterhin soll es ab dem 01.09.2019 auch für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffnorm Euro 5 gelten. Vorgeschlagen ist, dass das Fahrverbot für die Bereiche der bisherigen Umweltzone (Gebiet zwischen den Autobahnen A5, A661 und A3) greifen soll.

Land Hessen einen Antrag auf Zulassung zur Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eingelegt. Unter Umständen können dadurch zunächst Fahrverbote vermieden werden. Die Deutsche Umwelthilfe als Kläger hat allerdings einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Fahrverbote gestellt. Falls diesem Antrag seitens des Gerichtes stattgegeben wird, wären die Fahrverbote ab Februar zunächst umzusetzen. Eine Entscheidung dazu wird Anfang / Mitte Dezember erwartet.

Die Handwerkskammer setzt sich zusammen mit der IHK Frankfurt und dem Landesverbands Hessen des Kraftfahrzeuggewerbes gegen Fahrverbote ein. Unter folgenden Links sind die Positionierungen der Handwerkskammer dazu abrufbar:


Pressemitteilungen
Gemeinsame Presseerklärung von Handwerkskammer und IHK
Gemeinsame Pressemitteilung von LV des Kfz-Gewerbe, Stadt Frankfurt und Handwerkskammer

 

Häufige Fragen und Antworten dazu


Alle nachstehenden Angaben sind vorbehaltlich neuer Erkenntnisse aus der schriftlichen Urteilsbegründung. Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 30.11.2018
 

Können Fahrverbote in Frankfurt am Main noch abgewendet werden?
Das Land Hessen hat einen Antrag auf Zulassung zur Berufung einlegt. Dadurch könnte das Urteil aufgeschoben oder verhindert werden. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main hatte die Landesregierung in der gemeinsamen Presseerklärung mit der IHK Frankfurt vom 5.9.2018 dazu aufgefordert, diesen Weg zu beschreiten, um Fahrverbote für Unternehmen und deren Mitarbeiter zu vermeiden. 
 
Welche Bereiche Frankfurts wären von dem Fahrverbot betroffen?
Dazu wurde seitens des Gerichts vorgeschlagen, die Fahrverbote auf das Gebiet der heutigen Umweltzone festzulegen. Die Verbotsbereiche werden mindestens diejenigen Straßen umfassen müssen, in denen Grenzwertüberschreitungen auftreten.
 
Welche Städte in der Metropolregion FrankfurtRheinMain sind noch betroffen?
Die Fahrverbote gelten zunächst nur für die Stadt Frankfurt am Main. Derzeit werden im Rhein-Main-Gebiet in den Städten Darmstadt, Wiesbaden, Frankfurt, Mainz, Gießen, Offenbach und Limburg die Grenzwerte für Stickstoffdioxide (NO, NO2 – zusammenfassend als NOx bezeichnet) von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt nicht eingehalten. Gegen die Luftreinhaltepläne von Darmstadt, Wiesbaden, Mainz und Offenbach laufen Gerichtsverfahren. Für Darmstadt hat ein Verhandlungstermin den Vorschlag des Gerichts ergeben, sich in Form eines zu einem Vergleichs zu einigen. Gespräche zwischen dem Land Hessen und der Deutschen Umwelthilfe sollen Anfang Dezember stattfinden. Für den 19. Dezember 2018 ist dann der nächste Verhandlungstermin angesetzt, bei dem über die Ergebnisse des Vergleichs entschieden wird. Am selben Tag wird auch für die Stadt Wiesbaden ein Urteil erwartet.

Wird es Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe geben?
In der mündlichen Urteilsverkündung für Frankfurt wurde deutlich, dass es Ausnahmen für Wirtschaftsverkehre geben soll. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in den Urteilen zu Stuttgart und München grundsätzlich Ausnahmen für Handwerksbetriebe für nötig erachtet. Die genauen Modalitäten für Fahrverbote müsste das Land in dem zu überarbeitenden Luftreinhalteplan für Frankfurt niederlegen. Auch Ausnahmetatbestände von Fahrverboten würden in diesem Zusammenhang definiert. Da der Luftreinhalteplan erst nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel aufgestellt werden kann und dies auch mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden ist, gibt es bisher keine genauen Informationen zu etwaigen Ausnahmen. Entsprechend ist auch noch keine Beantragung möglich oder ein entsprechendes Formular dafür verfügbar.  
 
Wie soll das Verbot kontrolliert werden?
Derzeit ist vollkommen unklar, wie kurzfristig wirksame Kontrollen erreicht werden können. In Hamburg, wo seit einigen Monaten ein Fahrverbot gilt, das allerdings nur für einzelne Straßen besteht, die umfahren werden können, erfolgten stichprobenhafte Kontrollen durch die Polizei und Ordnungsämter. Dies ist aber bei einem Flächenverbot wie in Frankfurt schwierig umsetzbar und schon aus Gründen der Personalausstattung nicht im großen Maßstab möglich. Auf Bundesebene wird ein Gesetzentwurf für eine technische Überwachung mittels Kamera und automatischer Kennzeichenerkennung diskutiert. Dieser stößt jedoch auf Datenschutzbedenken.
 
Wie lange kann ich mein Dieselfahrzeug noch fahren?
Das ist abhängig von der Schadstoffklasse des jeweiligen Fahrzeugs. Diese ist im Fahrzeugschein angegeben (siehe dort Feld 14). Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 sind absehbar überall und dauerhaft von Fahrverboten ausgenommen. Für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 greifen die angekündigten Fahrverbote in Frankfurt ab 1. September 2019. Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und darunter sind bereits ab 1. Februar 2019 betroffen. Ebenso gilt dies auch für Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2.
 
Für welche Fahrzeuge gibt es die Möglichkeit einer Hardware-Nachrüstung?
Nach Untersuchungen des hessischen Kraftfahrzeuggewerbes und des ADAC ist bei vielen älteren Dieselfahrzeugen mit Euro 5 eine technische Nachrüstbarkeit grundsätzlich denkbar, um Stickoxidwerte auf Niveau der Euro-6 zu erreichen. Die Kostenschätzungen dazu liegen zwischen 1.500 und 3.000 Euro je Fahrzeug. Problematisch ist, dass bisher nur wenige Nachrüstsätze zertifiziert sind.
 
Wertverlust des Autos oder Kosten einer Umrüstung - Wer zahlt dafür?
Wie das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen zu Stuttgart und München erläutert hat, wird die öffentliche Hand nicht dafür heranzuziehen sein. Inwiefern die Automobilindustrie haftbar gemacht oder für Umrüstung von Abgassäuberungsanlagen zahlen muss, hängt von Entscheidungen der Zivilgerichte ab. Die nach dem „Diesel-Skandal“ angestrebten Klagen haben bisher zu unterschiedlichen Urteilen geführt. Eine Vielzahl von Verfahren endete ohne Urteil in einem Vergleich.

Was beinhalte das Konzept der Bundesregierung zu Nachrüstung von Dieselfahrzeugen und Umtauschaktionen?
Die Bundesregierung hat ein „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ erarbeitet. Das Konzept stützt sich auf zwei Säulen: Erstens Förderung von Hardware-Nachrüstungen von schweren Kommunalfahrzeugen sowie für Handwerker- und Lieferfahrzeugen, zweitens sollen in besonders belasteten Städten zusätzliche Maßnahmen wie Umtauschaktionen (Umtauschprämien, Leasingangebote, Rabatte) sowie technische Lösungen auch in Form von Pkw Hardware-Nachrüstungen angeboten werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, genehmigungsrechtliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Nachrüstsysteme möglichst bald auf dem Markt verfügbar sein können. Auch die Finanzierung durch die Automobil-Hersteller wird weiter diskutiert. Unter folgendem Link stellt die Bundesregierung ihr Konzept vor. Hierzu sind allerdings noch sehr viele entscheidende Detailfragen offen.


Die 29 wichtigsten Fragen zur Diesel-Einigung. Hier geht es zu den Onlineseiten des BMVI.
 

Hessischer Bildungsgipfel


Hessischer Bildungsgipfel

Im September 2014 fand erstmals auf Spitzenebene der Hessische Bildungsgipfel in Wiesbaden statt. Hessens Kultusminister Prof. Dr. Alexander Lorz hatte die wesentlichen Entscheidungsträger im Bildungsbereich, aus Schule, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik (37 Mitglieder) dazu eingeladen. Der Hessische Handwerkstag wird durch Präsident Ehinger vertreten. In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU und Bündnis/90 Die Grünen diesen Gipfel vereinbart, um Bildung als zentrale Aufgabe des Landes zu beschreiben und auf lange Sicht für die nächsten zehn Jahre einen „Schulfrieden“ zu schaffen.
 
Für die inhaltliche Vorbereitung der kommenden Spitzentreffen des Gipfels wurden fünf Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen auch das hessische Handwerk mitwirkt:
 
  • AG 1 „Gestaltung von Schule“
  • AG 2 „Herausforderungen der Bildungsregionen“, HGF Dr. Riess (Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
  • AG 3 „Gestaltung individueller Unterstützungsangebote“
  • AG 4 „Schule als Vorbereitung auf die Arbeits- und Lebenswelt“
  • AG 5 „Lehrerbildung“
 
Das Handwerk und auch die anderen hessischen Wirtschaftsorganisationen halten den Gipfel für eine wichtige und richtige Maßnahme, um die gemeinsamen Ziele zu verwirklichen. Dazu zählen:
 
  • Schulfrieden (Überwindung der der jahrzehntealten Grabenkämpfe)
  • Verlässlichkeit (keine Änderungen über mehrere Jahre hinweg, Lehrer und Schüler in Ruhe arbeiten lassen)
  • Zukunftschancen für die Jugendlichen (beste Möglichkeiten bieten)

Konjunkturberichte


Konjunkturbericht der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main

Einmal im Quartal befragt die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Betriebe in der Region zur Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage.  Im Zentrum steht der HWK-Geschäftsklimaindikator, der die Einschätzung der Unternehmer in einem einzigen Wert auf einer Skala von 0 bis 200 Punkten zusammenfasst. Der Konjunkturbericht enthält Informationen, etwa zu Auftragsbestand, Auslastungsgrad, Preisentwicklung für Einkauf und Verkauf oder Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse.
 

Klimawandel: Projekt KLARO


Klimawandel: Projekt „KLARO - Klimarobust Planen und Bauen“

Der Klimawandel wird in Deutschland zu heißeren Trockenperioden im Sommer, feuchteren Wintern und zu einer Zunahme von Unwettern mit Stürmen, Starkregen, Hagel und folgend Überschwemmungen führen. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main hat in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachverbänden mit „Klaro: Klimarobust Planen und Bauen“ ein Weiterbildungskonzept im Bauhandwerk entwickelt, welches Betriebsberater zu den Anpassungserfordernissen an den Klimawandel ansprechen und schulen soll. Der Klimawandel wirkt sich im Baugewerbe beispielsweise auf die Arbeitsorganisation, im Arbeitsschutz und bei der Produktentwicklung aus. In Blockseminaren werden unter Einbindung von Fachverbänden und Experten Lösungsansätze erarbeitet, es entsteht ein Leitfaden als Lehrgangs- und Beratungsunterlage sowie ein Kurzfilm zur Sensibilisierung, der sich an Unternehmen des Baugewerbes und deren Endkunden richtet. Alle Unterlagen werden rechtefrei zur Verfügung gestellt.

Die Ergebnisse von Klaro Klimarobust Planen und Bauen sind
 
  • Kurzfilm : Erstellung eines Kurzfilms zur Sensibilisierung eines breiten Publikums, Fertigstellung: November 2015, den Link zum Video finden Sie hier Klimarobustes Planen und Bauen
  • Lehrgangs- und Beratungsunterlage. Sie gibt einen vertieften Einstieg in die Thematik der Folgen des Klimawandels in Deutschland und erläutert gewerkspezifische Beispiele von klimarobusten Bautechniken, Argumente für die Gebäudeanpassung (z.B. Sicherheitsbedürfnis/Werterhaltung, Normen, Elementarversicherungen) sowie Notwendigkeiten der Arbeitsorganisation und Arbeitsschutzes. Fertigstellung PDF-Version: Januar 2016, downloadbar hier
  • Weiterbildungsseminare im bundesweiten Lehrgangsprogramm des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Anmeldung unter: bisnet-handwerk

Das Projekt Klaro Klimarobust Planen und Bauen wurde 2016 vom Umweltbundesamt mit dem Blauen Kompaß ausgezeichnet http://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/werkzeuge-der-anpassung/tatenbank/klaro-klimarobust-planen-bauen-1

www.klaro-klimarobustbauen.de
 

Perform - Standortentwicklung


Perform - Standortentwicklung Frankfurt-Rhein-Main

FrankfurtRheinMain reicht von Mainz bis Miltenberg, von Gießen bis zum Odenwald. Die Bewegungsräume der Menschen erstrecken sich innerhalb der Metropolregion weit über kommunale Verwaltungsgrenzen hinaus. Eine Gemeinde, eine Stadt, ein Landkreis kann alleine die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr umfassend erfüllen. Viele Funktionen sind über die jeweiligen Grenzen hinaus verknüpft und optimiert.

Für die Weiterentwicklung der Metropolregion FrankfurtRheinMain braucht es die klugen Köpfe und alle institutionellen Ebenen und Akteure. PERFORM lädt dazu ein, dass viele Akteure ihre bestehenden Projekte und Ideen mit regionaler Ausstrahlung auf der neuen Webseite einstellen. Die Metropolregion FrankfurtRheinMain ist voller guter Projekte und Ideen. Viele davon sind schon unterwegs, viele mehr sollten sich beteiligen. Dies bestätigen die Beiträge der namhaften Autoren in diesem Reader. Mit den bestehenden und neuen Projekten wollen die Kammern weiterhin dafür sorgen, dass unsere Region gemeinsam fit für die Zukunft gemacht wird.

Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ist Teil dieser Initiative.

Hier können Sie den Reader herunterladen
https://www.hwk-rhein-main.de/adbimage/7168/asset-original//perform-reader-2017.pdf

Mehr Informationen gibt's unter www.perform-frankfurtrheinmain.de.