Seminar
Am 1. Januar 2018 ist das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und die Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft getreten. Die Reformierung des Bauvertragsrechts ist für Handwerksbetriebe mit weitreichenden Änderungen verbunden, die im Rahmen des Seminars aufgezeigt werden.
Themen sind unter anderem:
Themen sind unter anderem:
- Das neue Gewährleistungsrecht (u.a. der Anspruch auf Ersatz von Ein- und Ausbaukosten für mangelhaftes Baumaterial)
- Die Einführung des Anordnungsrechts des Bestellers bei Änderungswünschen
- Die Änderungen bei der Abnahme
- Die Kündigung aus wichtigem Grund, die erstmals gesetzlich normiert wurde
- Die Besonderheiten bei Verbraucherbauverträgen, u.a. das Widerrufsrecht des Verbrauchers
- Die Änderungen bei Abschlagszahlungen
Terminauswahl: | 22.03.2018 - 22.03.2018 |
Ort: | Hauptverwaltung Darmstadt der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Hindenburgstr. 1, 64295 Darmstadt, von 17.00 bis 20.00 Uhr |
Gebühren: | Die Teilnahmegebühr für das Seminar beträgt 70,00 € p.P. |
Info: | Referent: Herr Rechtsanwalt Damian J. Krause von der Kanzlei Rechtsanwälte SZK Partnerschaft mbB in Darmstadt Anmeldungen bitte bei
Telefon +49 69 97172-311 |