Änderung der Sachverständigenordnung

Bekanntmachung vom 23.05.2024 über die Änderung der Sachverständigenordnung und deren Verhältnismäßigkeit.

Der Vollversammlung vom 27.06.2024 werden die geplanten Änderung der Sachverständigenordnung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Beschlussfassung vorgelegt (§ 106 Absatz 1 Ziffer 12 HwO). Die Sachverständigenordnung und deren Änderungen müssen gemäß § 106 Absätze 3 bis 5 HwO im Einklang mit den Vorgaben des auf sie anzuwendenden Europäischen Rechts stehen. Insbesondere sind bei neuen oder zu ändernden Vorschriften, die dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsrichtlinie vor Erlass neuer Berufsreglementierungen in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.
 
Es besteht die Möglichkeit zu der geplanten Änderung der Sachverständigenordnung und deren Verhältnismäßigkeit bis zum 13.06.2024 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können per Post an folgende Adresse
 
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein Main
-Abteilung Recht-
Bockenheimer Landstraße 21
60325 Frankfurt
 
oder auch per E-Mail an recht@hwk-rhein-main.de eingereicht werden.