Zurück zur Meisterpflicht in 12 Gewerken geplant


 Handwerk gibt Impuls für den Bundestag 
13. September 2019: Mit rund 1.000 Meisterprüfungen im Jahr zeigen die Nachwuchstalente aus dem Kammerbezirk Frankfurt-Rhein-Main, wie sie Zukunft gestalten möchten. Die kommenden Führungskräfte im Handwerk sind gefragte Fachkräfte, engagierte Unternehmer und Ausbilder. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main setzt sich seit vielen Jahren sowohl regional, als auch mit ihrem Büro in Brüssel für die Wiedereinführung der Meisterpflicht ein. Vor einigen Jahren übergab sie beispielsweise gemeinsam mit den anderen Handwerkskammern und weiteren Vertretern aus dem Handwerk Tausende Ja zum Meister-Kampagnenkarten  öffentlichkeitswirksam an Vertreter der Europäischen Kommission. 
 
Die Große Koalition in Berlin hat nun in dieser Woche beschlossen die Meisterpflicht in den oben genannten Gewerken wieder einzuführen. Seit Oktober vergangenen Jahres hatte die Koalitionsarbeitsgruppe "Meisterbrief" die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Gewerken geprüft. Dabei wurden die einzelnen Gewerke, Gewerkschaften, Verbände und der Zentralverband des Deutschen Handwerks eingebunden. Nun soll der Entwurf zügig in den Bundestag eingebracht werden, damit das Gesetz Anfang 2020 in Kraft treten kann.
 
Betroffen von der Neuregelung sind:
 
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Übrigens: Wer nach 2004 einen Betrieb in einem zulassungsfreien Handwerk gegründet hat und keinen Meisterbrief besitzt, soll nach den aktuellen Plänen Bestandsschutz gelten. 
 
Der Meisterbrief ist derzeit in 41 Gewerken Voraussetzung zur Gründung eines Betriebs. Im Jahr 2004 hat eine Novellierung der deutschen Handwerksordnung (HwO) stattgefunden. In diesem Zusammenhang wurde die Reglementierung von 52 Handwerksberufen aufgehoben. Das Handwerk hat bereits auf etliche Argumente, die eine Liberalisierung fordern, reagiert und gezeigt, dass die Gesellschaft ohne den Meisterbrief in Europa nicht weiterkommt – insbesondere mit Verweis auf den Erfolg der Dualen Ausbildung im Handwerk sowie die geringe Jugendarbeitslosigkeit. Konkret haben sich damals  folgende Probleme ergeben:

 
  • Die Novellierung der Handwerksordnung 2004 hat nachweislich zu einer deutlich geringeren Ausbildungsleistung geführt. In zulassungspflichtigen Handwerken werden rund vier Mal so viele Jugendliche ausgebildet wie in zulassungsfreien Handwerken. Perspektivisch könnten somit durch weitere Liberalisierungen bis zu 70.000 Ausbildungsplätze pro Jahr verloren gehen.
  • Die Zahl der Neugründungen ist zwar durch Abbau zulassungspflichtiger Berufe gestiegen, der Umsatz und die Gesamtzahl der Beschäftigten im Handwerk sind jedoch nahezu konstant geblieben. Der Gründungsboom konzentrierte sich zudem primär auf die städtischen Ballungsräume mit vielen Großbaustellen und einige wenige Gewerke (v.a. Fliesen-, Platten-, Mosaikleger, Raumausstatter, Gebäudereiniger).
  • Reguläre Arbeitsverhältnisse wurden abgebaut und durch Ich-AGs, Soloselbständige und unqualifizierte Billigarbeitskräfte verdrängt. Dies geht massiv zu Lasten der Sozialsystem und hat weitreichende Folgen.
  • Die Reglementierung von Handwerksberufen ist entgegen der Argumentation der Europäischen Kommission keine Binnenmarktschranke. Will ein europäischer Staatsbürger grenzüberschreitende Dienstleistungen in Deutschland erbringen, so muss er dies lediglich anzeigen. Im Falle einer dauerhaften Niederlassung muss nur die Gleichwertigkeit der Qualifikation bestätigt werden. Darüber hinaus gibt es vielfältige weitere Ausnahmen.
  • Generell bieten obligatorische Befähigungsnachweise in asymmetrischen Märkten hinsichtlich Verbraucherschutz und Vermeidung von Gefahren Orientierung.
 

Mehr Informationen gibt's unter "Ja zum Meister"