So werden Sie Meister Ihres Faches

Unsere Kurse - unsere Leistungen

Mit dem Meisterbrief in der Tasche stehen Ihnen viele Wege offen: Sie kennen die Trends der Branche. Sie erfüllen die Wünsche Ihrer Kunden mit Qualitätsversprechen, übernehmen als Führungskraft Verantwortung für Mitarbeiter und Ausbildung in einem Betrieb oder starten durch in die Selbstständigkeit. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main hilft Ihnen, Ihre Zukunft zu gestalten.

Mehr als 900 Jungmeister insgesamt vertrauen im Jahr auf die Vorteile des Exzellenz-Abschlusses der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main: Der Meisterbrief steht für geprüfte handwerkliche Qualität und fundierte Ausbildung, Meister heben sich von ihren Wettbewerbern ab – übrigens nicht nur als Selbständiger, sondern auch als angestellter Meister. Wussten Sie schon? Der Meisterbrief zählt heute so viel wie der Bachelor – und eröffnet sogar eine weitergehende akademische Qualifizierung. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ist die richtige Adresse, wenn Sie sich zum Meister ihres Faches weiterbilden möchten. Gerne informieren wir Sie darüber, in welchen Fächern Sie aktuell bei uns einen Meistervorbereitungskurs buchen können und welche Voraussetzungen Sie dafür mitbringen müssen.

 

Ihr Weg zum Meisterbrief


Das benötigen Sie, um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden

Wenn Sie die Meisterprüfung vor der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ablegen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen mitbringen:

Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A):
  • Gesellenprüfung oder entsprechende Abschlußprüfung im Meisterprüfungshandwerk oder andere Gesellenprüfung oder Abschlußprüfung und zwei Jahre Berufstätigkeit im Meisterprüfungshandwerk.
Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B):
  • Gesellenprüfung oder Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schließt nicht die Anmeldung zum Meistervorbereitungs-Lehrgang ein.

Diese Inhalte werden geprüft:

Grundsätzlich gliedert sich die Meisterprüfung in vier selbständige Prüfungsteile:
  1. Teil I Fachpraxis
  2. Teil II Fachtheorie
  3. Teil III Wirtschafts- und Rechtskunde
  4. Teil IV Berufs- und Arbeitspädagogik

Die Prüfung kann abschnittsweise, in beliebiger Reihenfolge, in einigen Handwerken auch zusammenhängend absolviert werden. Für die Ablegung einzelner Teile in einem anderen Handwerkskammerbezirk ist ein Antrag auf Überweisung zu stellen.

 

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