Corona-Soforthilfe Rückforderung in Hessen

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Viele hessische Betriebe haben Post vom Regierungspräsidium Kassel erhalten: Es geht um Rückmeldungen zu den Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020. Im schlimmsten Fall droht eine Rückzahlung. Nicht jede Forderung ist rechtlich haltbar. In unserem kostenfreien Webinar erfahren Sie, welche Pflichten bestehen, worauf Sie bei einem Bescheid achten sollten und welche Handlungsmöglichkeiten sich bieten. Jetzt anmelden und gut informiert reagieren.
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Terminauswahl: | 15.09.2025 - 15.09.2025 |
Info: | Webinar: Montag, den 15.09.2025 Von 18:00 - 19:30 Uhr Zur Anmeldung Ihre Referenten: Jonas K. Friedrich Eschersheimer Landstraße 25-27 60322 Frankfurt am Main +49 69 95 957-332 j.friedrich@fps-law.de Katrin Allmendinger HWK FRM, allmendingerk@hwk-rhein-main.de Telefon +49 (0)69 971 72-195 Mobil + 49 (0)173 5291 550 |