Apparative Fachkosmetik – was sind künftig noch erlaubte Tätigkeiten und welche neue Pflichten sind zu beachten?

© mtoome/depositephotos
Ab dem 31. Dezember 2020 dürfen einige Geräteanwendungen im Kosmetikgewerbe nur noch von zugelassenen Ärzten durchgeführt werden. Diese Entscheidung soll dem Schutz der Verbraucher dienen und ist in der »Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen« - kurz NiSV - festgelegt.
Das Webinar gibt einen Einblick in die darin enthaltenen Regelungen und wichtige Anforderungen an das Kosmetikgewerbe.
Sollten Sie das Anmeldeformular unten nicht sehen, klicken Sie bitte hier, um sich anzumelden.
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Terminauswahl: | 07.12.2020 - 07.12.2020 |
Info: | Web-Seminar 14.00 bis 15.30 Uhr |