Sozialversicherungsträger


Ausfüllhilfe bzw. Datenaustausch nur über neues SV-Meldeportal

Ausfüllhilfe für elektronischen Datenaustausch ab 1. März 2024 nur noch über neues SV-Meldeportal

 
Da das alte Portal sv.net zum 29. Februar dieses Jahres endgültig abgeschaltet wird, sollten sich die Betriebe, sofern noch nicht erfolgt, umgehend bei dem neuen SV-Meldeportal anmelden, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.

Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Zum 29. Februar 2024 wird diese Ausfüllhilfe sv.net endgültig abgeschaltet und der elektronische Datenaustausch ist ausschließlich nur noch über das neue SV-Meldeportal möglich. Der ZDH hat darüber bereits mehrfach mit Rundschreiben informiert.

Aktuell sind noch nicht alle potenziellen Nutzer beim neuen SV-Meldeportal registriert. Die Kapazitäten der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) wurden zwar bereits aufgestockt, dennoch ist mit Bearbeitungsrückständen zu rechnen, sollten alle potenziellen Nutzer kurzfristig vor Abschaltung eine Registrierung beim SV-Meldeportal beantragen. In diesem Zusammenhang wird es dann ab 1. März 2024 möglicherweise zu Schwierigkeiten kommen, da insbesondere Beitragsnachweise, Sofortanmeldungen und Anträge auf A1-Bescheinigungen von den noch nicht abschließend bearbeiteten bzw. registrierten Arbeitgebern abgegeben werden können.


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