Das Ende der Schonzeit


Die wichtigsten Dos und Don’ts zu Website und Kundenbeziehung, Aufbewahrungs- und Löschungspflichten, Frankfurt 4.2.2020
Am 20. November ist das "Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und einen Tag später in Kraft getreten. Damit wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erneut nachjustiert. Eine Pflicht der Unternehmen zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten besteht nunmehr erst ab 20 Mitarbeitern. Der Gesetzgeber hat mit dem Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zahlreichen Änderungen bundesdeutscher Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zugestimmt – unter anderem einer Änderung beim Streitthema Datenschutzbeauftragter. An vielen Stellen sind einzelne Formulierungen, Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechten angepasst worden. Der Bundestag hatte das "Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU" bereits Ende Juni verabschiedet, es ist nun am 20. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden
Terminauswahl: 04.02.2020 - 04.02.2020
Ort: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Haus des Handwerks, Kettenhofweg 14-16, 60325 Frankfurt am Main, von 18.00 bis 21.00 Uhr
Gebühren: Die Teilnahme ist für Mitgliedsbetriebe kostenlos
Info: Hier geht es zur Anmeldung