Häufig gestellte Fragen

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Was ist die Handwerkskammer?

Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben und Leistungen für ihre Mitglieder erbringt.
Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben und Leistungen für ihre Mitglieder erbringt. Basis dieser Aufgaben aus den Bereichen Beratung, Bildung sowie Interessenvertretung sind in der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Alle Rechtsgrundlagen finden Sie hier

 

Wer ist Mitglied der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main?

Mitglieder der Handwerkskammer sind die rund 33.000 Handwerksunternehmer in der Metropolregion FrankfurtRheinMain in rund 130 Berufen.
Mitglieder der Handwerkskammer sind die rund 33.000 Handwerksunternehmer in der Metropolregion FrankfurtRheinMain in rund 130 Berufen. Darüber hinaus ist die Handwerkskammer auch für die rund 143.000 Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mehr als 10.000 Auszubildende zuständig. Zum Kammerbezirk gehören die Städte Frankfurt, Offenbach und Darmstadt sowie die Kreise Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Bergstraße, Odenwald, Maintaunus und Hochtaunus sowie Groß-Gerau.

Gibt es Daten zum Kammerbezirk und zur Arbeit der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main?

Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ist an sechs Standorten für ihre Mitglieder da: In Frankfurt, Darmstadt und einem Büro in der Hessischen Landesvertretung in Brüssel sowie in den drei Berufsbildungs- und Technologiezentren Bensheim, Frankfurt und Weiterstadt.
Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ist an sechs Standorten für ihre Mitglieder da: In Frankfurt, Darmstadt und einem Büro in der Hessischen Landesvertretung in Brüssel sowie in den drei Berufsbildungs- und Technologiezentren Bensheim, Frankfurt und Weiterstadt.

Mehr Informationen zum Kammerbezirk und der Arbeit der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main finden Sie hier

Was bedeutet handwerkliches Ehrenamt?

Die Arbeit des Wirtschaftssektors Handwerk in der Metropolregion FrankfurtRheinMain geht nicht ohne das handwerkliche Ehrenamt, das sich zum Beispiel in verschiedenen Gremien organisiert.
Die Arbeit des Wirtschaftssektors Handwerk in der Metropolregion FrankfurtRheinMain geht nicht ohne das handwerkliche Ehrenamt, das sich zum Beispiel in verschiedenen Gremien organisiert. Mehr Informationen zu den ehrenamtlichen Gremien der Handwerkskammer gibt es hier .  Zur Handwerksorganisation, den Innungen, Fachverbänden und Kreishandwerkerschaften in der Region finden Sie hierweitere Informationen.

Welche Leistungen erbringt die Handwerkskammer?

Das Leistungsspektrum der Handwerkskammer gliedert sich in drei große Bereiche: die hoheitlichen Aufgaben, die Interessenvertretung und die Dienstleistungen für die Mitglieder aus den Bereichen Beratung und Bildung.
Das Leistungsspektrum der Handwerkskammer gliedert sich in drei große Bereiche: die hoheitlichen Aufgaben, die Interessenvertretung und die Dienstleistungen für die Mitglieder aus den Bereichen Beratung und Bildung. Mehr Informationen dazu liefert §91 HwO. Basis des Handels der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ist ihr von der Vollversammlung verabschiedete Leitbild

Was sind hoheitliche Aufgaben?

Dazu gehören vor allem die Führung der Handwerksrolle, des nicht-zulassungspflichtigen Handwerks und des Verzeichnisses des handwerksähnlichen Gewerbes, die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung im Bereich der Dualen Bildung.
Dazu gehören vor allem die Führung der Handwerksrolle, des nicht-zulassungspflichtigen Handwerks und des Verzeichnisses des handwerksähnlichen Gewerbes, die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung im Bereich der Dualen Bildung. Hoheitliche Aufgaben sind darüber hinaus die Führung der Lehrlingsrolle und die organisatorische Durchführung von Prüfungen, die Errichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Kunden sowie die Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften.

Warum erfüllt die Handwerkskammer hoheitliche Aufgaben?

Hoheitliche Aufgaben werden der Handwerkskammer vom Staat zur Erfüllung übertragen und von ihr wirtschaftlich, effektiv und im Sinne des Wirtschaftssektors  erbracht. Grundlage hierfür ist die Handwerksordnung (HwO)
Hoheitliche Aufgaben werden der Handwerkskammer vom Staat zur Erfüllung übertragen und von ihr wirtschaftlich, effektiv und im Sinne des Wirtschaftssektors  erbracht. Grundlage hierfür ist die Handwerksordnung (HwO): Die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ist ein Beispiel für die erfolgreiche Einbeziehung der Wirtschaft in die Erfüllung öffentlicher Pflichten und damit auch für eine effiziente Entbürokratisierung.
 

Welche Dienstleistungen erbringt die Handwerkskammer?

Die Handwerkskammer erbringt Dienstleistungen für ihre Mitglieder schwerpunktmäßig in den beiden Bereichen Beratung sowie Aus- und Weiterbildung.
Die Handwerkskammer erbringt Dienstleistungen für ihre Mitglieder schwerpunktmäßig in den beiden Bereichen Beratung sowie Aus- und Weiterbildung:
Das breit gefächerte Beratungsspektrum umfasst die Bereiche Betriebswirtschaft, Arbeits- und Sozialrecht, öffentliches und privates Wirtschaftsrecht, Technik, Technologie und Innovation, Umwelt, Außenwirtschaft, Arbeitsschutz, Aus- und Weiterbildung und Formgebung .

Die Aus- und Weiterbildungsangebote der Handwerkskammer beinhalten die Überbetriebliche Unterweisung für Lehrlinge, zahlreiche Fortbildungsangebote von der Betriebswirtschaft über Technik und EDV bis zu Sprachen und Marketing sowie Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung.

Was kosten die Dienstleistungen der Handwerkskammer?

Die umfangreichen Beratungsleistungen der Handwerkskammer sind für Mitglieder sowie für Existenzgründer grundsätzlich kostenlos
Die umfangreichen Beratungsleistungen der Handwerkskammer sind für Mitglieder sowie für Existenzgründer grundsätzlich kostenlos. Für die Bildungsangebote können Kosten entstehen. Mehr Informationen zu den Beiträgen und Services finden Sie hier

Was ist ein zulassungspflichtiges Handwerk?

Unter einem zulassungspflichtigen Handwerk versteht man Gewerbe, zu deren selbständiger Ausübung in der Regel ein Meisterbrief notwendig ist.
Unter einem zulassungspflichtigen Handwerk versteht man Gewerbe, zu deren selbständiger Ausübung in der Regel ein Meisterbrief notwendig ist.

Diese 41 Berufe sind in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt.

Was ist ein zulassungsfreies Handwerk?

Ein zulassungsfreies Handwerk kann ohne einen Qualifikationsnachweis wie den Meisterbrief selbständig betrieben werden.
Ein zulassungsfreies Handwerk kann ohne einen Qualifikationsnachweis wie den Meisterbrief selbständig betrieben werden. In diesen Berufen kann selbstverständlich trotzdem ein Meisterbrief erworben werden. Die 52 zulassungsfreien Handwerksberufe sind in der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung aufgeführt.

Was ist ein handwerksähnliches Gewerbe?

Zum handwerksähnlichen Gewerbe zählen in der Regel einfache Tätigkeiten aus dem Bereich des Handwerks, die ohne Meisterbrief selbständig ausgeübt werden können und in denen es in der Regel auch keine Möglichkeit gibt, einen Meisterbrief zu erwerben.
Zum handwerksähnlichen Gewerbe zählen in der Regel einfache Tätigkeiten aus dem Bereich des Handwerks, die ohne Meisterbrief selbständig ausgeübt werden können und in denen es in der Regel auch keine Möglichkeit gibt, einen Meisterbrief zu erwerben. Diese Berufe sind in der Anlage B, Abschnitt 2 der Handwerksordnung aufgelistet.

Was ist die so genannte Altgesellenregelung?

Eine Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk erhält, wer eine Gesellenprüfung in dem betreffenden Handwerk bestanden, in dem Beruf sechs Jahre und davon vier Jahre in leitender Stellung gearbeitet hat.
Eine Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk erhält, wer eine Gesellenprüfung in dem betreffenden Handwerk bestanden, in dem Beruf sechs Jahre und davon vier Jahre in leitender Stellung gearbeitet hat. Dafür müssen dem Gesellen laut Handwerksordnung eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse im Unternehmen oder Betriebsteil übertragen worden sein. Die Handwerkskammer prüft dies nach § 7 b HwO in einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung von Arbeitszeugnissen, Stellenbeschreibungen oder sonstigen Nachweisen.

Was sind so genannte „nicht-wesentliche Tätigkeiten eines Handwerks“?

Nicht-wesentliche Tätigkeiten eines Handwerks sind solche, die in bis zu drei Monaten erlernt werden können oder die für das betreffende Handwerk nebensächlich sind.
Nicht-wesentliche Tätigkeiten eines Handwerks sind solche, die in bis zu drei Monaten erlernt werden können oder die für das betreffende Handwerk nebensächlich sind. Diese nicht-wesentlichen Tätigkeiten eines Handwerks, die selbständig ohne Qualifikationsnachweis erbracht werden können, sind im § 1 Abs.2 der Handwerksordnung geregelt.

Wer ist Existenzgründer in Sinne des § 113 Abs. 2 der Handwerksordnung?

Existenzgründer i.S. des § 113 Abs. 2 der HwO (gestaffelte Beitragsbefreiung) sind natürliche Einzelunternehmer, die nach dem 31. Dezember 2003 erstmalig ein Gewerbe angemeldet haben.
Existenzgründer i.S. des § 113 Abs. 2 der HwO (gestaffelte Beitragsbefreiung) sind natürliche Einzelunternehmer, die nach dem 31. Dezember 2003 erstmalig ein Gewerbe angemeldet haben.

Die Beitragsbemessungsgrundlage  darf den Grenzwert von 25.000 Euro nicht übersteigen. Hier ist der Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb entscheidend.
 

Wann wird ein Mitglied beitragsmäßig zwischen der IHK und der Handwerkskammer abgegrenzt?

Ein gemischt-gewerblicher Betrieb (Handwerk/handwerksähnliche Tätigkeit und Handel bzw. Handwerk/handwerksähnliche Tätigkeit und industrielle Fertigung) wird zwischen den beiden Kammern beitragsmäßig abgegrenzt, wenn der Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und ...
Ein gemischt-gewerblicher Betrieb (Handwerk/handwerksähnliche Tätigkeit und Handel bzw. Handwerk/handwerksähnliche Tätigkeit und industrielle Fertigung) wird zwischen den beiden Kammern beitragsmäßig abgegrenzt, wenn
der Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und der nicht handwerkliche bzw. nicht handwerksähnliche Umsatz (z.B. Handel) 130.000 Euro pro Jahr übersteigt.

Muss man bei einem Verlust trotzdem einen Beitrag bezahlen?

Ja. Bei einem Verlust eines Unternehmens im Bemessungsjahr wird der Mindestbeitrag entsprechend der Rechtsform veranlagt.

Was muss ich beachten, wenn ich ausbilden will?

Die Auszubildenden der 130 handwerklichen Berufe werden im dualen System ausgebildet. Sie besuchen abwechselnd Betrieb und Schule. Ausbilder müssen die Handwerksordnung, das Berufsbildungsgesetz und - sofern Jugendliche ausgebildet werden - das Jugendarbeitsschutzgesetz inhaltlich kennen, denn hier sind die Rechte und Pflichten von Ausbildern und Lehrlingen (Auszubildenden) genau geregelt. Zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden.
Die Auszubildenden der 130 handwerklichen Berufe werden im dualen System ausgebildet. Sie besuchen abwechselnd Betrieb und Schule. Ausbilder müssen die Handwerksordnung, das Berufsbildungsgesetz und - sofern Jugendliche ausgebildet werden - das Jugendarbeitsschutzgesetz inhaltlich kennen, denn hier sind die Rechte und Pflichten von Ausbildern und Lehrlingen (Auszubildenden) genau geregelt. Zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden.

Wer verantwortlich ausbilden will, muss persönlich und fachlich geeignet sein und die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachweisen. Handwerksmeister erfüllen diese Voraussetzungen. Bei Ausbildern ohne Meisterprüfung müssen die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse bspw. durch eine erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung belegt werden. Zudem müssen die fachlichen Kenntnisse durch eine Gesellen- oder Abschlussprüfung nachgewiesen werden.

Wozu gibt es die Überbetriebliche Lehrlingsausbildung (ÜLU) und wo findet sie statt?

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜlU) der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main dient dazu, das Wissen der Auszubildenden auf einen einheitlichen Stand zu bringen und die Qualität der Ausbildung in den 130 Berufen des Handwerks zu verbessern.
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜlU) der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main dient dazu, das Wissen der Auszubildenden auf einen einheitlichen Stand zu bringen und die Qualität der Ausbildung in den 130 Berufen des Handwerks zu verbessern. Bereiche, die im Ausbildungsbetrieb angesprochen oder gestreift wurden, werden in den ein- oder zweiwöchigen Veranstaltungen vertieft und intensiviert.

Den Ausbildungsbetrieben bleibt damit der teure Personaleinsatz von Spezialausbildern erspart. In den drei Berufsbildungs- und Technologiezentren (BTZ) der Handwerkskammer kümmern sich hauptberufliche Ausbilder (Handwerksmeisterinnen und -meister) um das Wissen der Lehrgangsbesucher. Nach den Kursen können die Azubis im Betrieb sofort ihre Kenntnisse einsetzen.

Somit sind die BTZs die verlängerte Werkbank der Betriebe.

Ich habe Fragen zur Vergütung bei Auszubildenden. Wer kann mir weiterhelfen?

Fragen zur Vergütung, wöchentlichen Arbeitszeiten oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld können unsere Ausbildungsberater und die Lehrlingsrolle beantworten.

Welche Weiterbildungsangebote gibt es bei der Handwerkskammer?

Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main hat ein eigenes Bildungsinformations- und Buchungsportal: Den RMC, Rhein Main Campus.
Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main hat ein eigenes Bildungsinformations- und Buchungsportal: Den RMC, Rhein Main Campus. Unser Weiterbildungsangebot umfasst folgende Gebiete: Führungswissen, betriebswirtschaftliche Weiterbildung, Schulungen für Multimedia und Kommunikationstechnik, technische Weiterbildung, Vorbereitung auf die Meisterprüfung, Vorbereitung auf die Gesellenprüfung, Weiterbildungen für Ausbilder.

Hier geht es online zum Rhein Main Campus.
 

Wo meldet man sich zur Gesellenprüfung an?

Sofern ein aktives Ausbildungsverhältnis besteht, wird der Auszubildende von uns automatisch zur Zwischen- oder Abschlussprüfung eingeladen.

Wie kann ich Handwerksmeister werden?

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will oder in einem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk vorweisen kann oder eine Prüfung auf Grund einer nach § 45 oder § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat oder eine Gleichwertigkeitsfeststellung für das entsprechende  Handwerk besitzt.
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen,

wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will oder in einem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk vorweisen kann 

oder
 
eine Prüfung auf Grund einer nach § 45 oder § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat oder eine Gleichwertigkeitsfeststellung für das entsprechende  Handwerk besitzt.

Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen,

wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat.

In den drei Berufsbildungs- und Technologiezentren der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main bieten wir für angehenden Meister außerdem Meistervorbereitungskurse an. Bei der Vielzahl an Kursen ist für jeden etwas dabei. Weitere Infos finden Sie online unter www.rhein-main-campus.de

Brauche ich einen Meisterbrief für die geplante Selbstständigkeit?

Seit dem 1. Januar 2004 gibt es eine wesentliche Neuerung in der Handwerksordnung. Seitdem gelten nur noch 41 von 93 Handwerksberufen als zulassungspflichtig
Seit dem 1. Januar 2004 gibt es eine wesentliche Neuerung in der Handwerksordnung. Seitdem gelten nur noch 41 von 93 Handwerksberufen als zulassungspflichtig; das heißt, in diesen Berufen ist für den Gang in die Selbstständigkeit der Meisterbrief beziehungsweise eine besondere Befähigung nach wie vor grundsätzlich unerlässlich. Der Meister bleibt damit in all denjenigen Gewerken verbindlich, die bei mangelhaft ausgeprägtem Fachwissen mit großen Gefahren für die Endverbraucher verbunden sind.

Wie kann ich einen Betrieb an- oder abmelden?

Für die Anmeldung von Betrieben sind die Gewerbeämter der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zuständig.
Für die Anmeldung von Betrieben sind die Gewerbeämter der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zuständig. Hat ein Handwerker seinen Betrieb auf dem Gewerbeamt angemeldet, leitet das Amt die Anmeldung an uns weiter. Die Meldung bei der Handwerkskammer hat unabhängig von der Gewerbemeldung zu erfolgen. Ist die Eintragung komplett, wird der frisch eingetragene Betriebsinhaber von uns als neues Mitglied begrüßt. Per Eintragungsantrag ist auch die Anmeldung direkt über die Kammer möglich.

Was muss ich bei der Betriebsübernahme beachten?

Eine Betriebsübernahme hat verschiedene Formen: Pacht, Kauf oder Schenkung. Bei jeder Betriebsübernahme gibt es Vor- und Nachteile, die man gegeneinander abwägen muss. Deshalb ist es ratsam, sich vor einer Übernahme gründlich zu informieren und den Betrieb bis ins kleinste Detail zu durchleuchten.
Eine Betriebsübernahme hat verschiedene Formen: Pacht, Kauf oder Schenkung. Bei jeder Betriebsübernahme gibt es Vor- und Nachteile, die man gegeneinander abwägen muss. Deshalb ist es ratsam, sich vor einer Übernahme gründlich zu informieren und den Betrieb bis ins kleinste Detail zu durchleuchten: Wie groß ist der Kundenstamm? Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiter? Wie steht es um Arbeitsverträge, baurechtliche Bedingungen, Konkurrenz? Warum gibt der bisherige Besitzer das Unternehmen ab? Wichtig ist ein realistischer Übernahmepreis. Ein Fachmann sollte hinzugezogen werden. Fragen Sie unsere betriebswirtschaftlichen Berater.

Wo gibt es mehr Informationen, wer ist mein Ansprechpartner?

Das Service Center der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main steht Ihnen für alle Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft und unseren Leistungen zur Verfügung, telefonisch 069 97172 -818, per Fax 069 97172 -5818 oder per E-Mail service@hwk-rhein-main.de

Ich habe ein Feedback zu den Leistungen der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main?

Wir freuen uns jederzeit über Rückmeldungen, Anregungen und konstruktive Kritik unserer Mitglieder. Gerne können Sie uns auch online persönlich kontaktieren.

Wie bleibe ich auf dem Laufenden?

Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main informiert regelmäßig online auf www.hwk-rhein-main.de über ihre Arbeit, auf  www.rhein-main-campus.de über aktuelle Weiterbildungsangebote.
Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main informiert regelmäßig online auf www.hwk-rhein-main.de über ihre Arbeit, auf  www.rhein-main-campus.de über aktuelle Weiterbildungsangebote. Über die Webseite  www.hwk-rhein-main.de/newsletter können Sie sich für den Newsletter anmelden, der in der Regel monatlich verschickt wird und wichtige Hinweise und Tipps zu aktuelle Veranstaltungsangeboten und Themen der handwerklichen Interessenvertretung enthält. Zudem ist die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main auf Facebook (@HWKFrankfurtRheinMain/), youTUBE (@hwkrheinmain), Instagram (@hwkfrankfurtrheinmain ) und Twitter (@hwk_rheinmain) vertreten. Wir freuen uns, wenn Sie Teil unserer starken handwerklichen Community in FrankfurtRheinMain werden.