Mindestausbildungsvergütung


Info zur Einführung seit dem 1. Januar
Durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) und der hierüber beschlossenen Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurde zum 1. Januar 2020 eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende in Deutschland eingeführt. Die jeweiligen Mindestvergütungsbeträge und deren Steigerungsrate schreibt der Gesetzgeber für die nächsten vier Jahre verbindlich vor. 

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