Jetzt Digi-Zuschuss sichern


Anträge nur am 29. und 30. März möglich

Foto: benedixs/depositphotos

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellt in diesem Jahr weitere Mittel für Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Innerhalb des Förderjahres gibt es drei stichtagsbezogene Förderaufrufe (29.03.2021, 24.06.2021 und 31.08.2021), an denen sich Interessenten analog der vorangegangenen Förderaufrufe über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben können. Die aktuellen Förderbedingungen sind dem Programmmerkblatt (siehe Downloads) zu entnehmen.

Hier können Sie sich ab 29.03.2021, 09:00 Uhr, für die Antragstellung bewerben. (Link wird erst am 29.03.2021 um 09:00 Uhr freigeschaltet!) Nähere Informationen zum Ablauf der Online-Bewerbung und des anschließenden Antragsverfahrens finden Sie unter der Rubrik „Wo muss der Antrag gestellt werden?“. Auch dort finden Sie nochmals eine Verlinkung zum Bewerbungsformular.
 

Der erste Förderaufruf 2021 findet vom 29.03.2021, 09:00 Uhr bis 30.03.2021, 09:00 Uhr, statt.

Während des Förderaufrufs haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Antragstellung zu bewerben. Mehrfachbewerbungen innerhalb eines Förderaufrufes sind ausgeschlossen (ein Unternehmen = eine Bewerbung). Die Bewerbung erfolgt über ein entsprechendes Onlineformular und ist zwingend erforderlich. Das Onlineformular ist am Tag des Förderaufrufs für 24 Stunden verfügbar.
 

Für die Bewerbung, die Sie am Tag des Aufrufs hier starten können, halten Sie bitte folgende Angaben bereit:

  • Firmenname, Kontaktdaten des Ansprechpartners
  • Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit (Auswahlfeld)
  • Zuordnung des geplanten Vorhabens zum Digitalisierungsmaßnahmenkatalog (Auswahlfeld)
  • Höhe des geplanten Investitionsvolumens

Bereits geförderte Unternehmen (Förderbescheid für Digital-Zuschuss 2018 - 2020 erhalten) können keine weiteren Förderanträge stellen.

Hinweis zu den Kontaktdaten: Sollten Bewerbungen für mehr als ein Unternehmen erfolgen (z.B. durch einen Berater), ist für jede Bewerbung zwingend eine separate Mail-Kontaktadresse zu verwenden. Nachdem Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Nach Beendigung des Förderaufrufs werden aus allen Unternehmen, die sich beworben haben, per Zufallsauswahlverfahren diejenigen ausgewählt, die im Rahmen des Förderaufrufs einen Antrag auf Digital-Zuschuss stellen können. Anschließend erhalten Sie eine Mitteilung, ob Sie ausgewählt wurden. Die ausgewählten Unternehmen erhalten im Rahmen dieser Mitteilung die Antragsunterlagen. Es ist vorgesehen, das Ergebnis des Zufallsauswahlverfahrens aus dem 1. Förderaufruf am 01.04.2021 zu kommunizieren.

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Wi-Bank. Bitte vergessen Sie nicht, zum Start des Förderaufrufs die Internetseite zu aktualisieren!)

Weitere Informationen: Merkblatt zum Förderprogramm Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen