Hessischer Gründerpreis 2018


Bewerbungsfrist endet am 20. August 2018
Die Bewerbungsfrist für junge Unternehmen, die sich um den Hessischen Gründerpreis bewerben wollen, endet am 20. August 2018. Für den Hessischen Gründerpreis können sich alle hessischen Unternehmen bewerben, die nicht länger als fünf Jahre am Markt sind. Konzepte oder Gründungsideen werden nicht ausgezeichnet, und die Gründer dürfen für den Lebensunterhalt nicht auf staatliche Mittel angewiesen sein. Neben viel Aufmerksamkeit und einem Ausbau des Unternehmensnetzwerkes gibt dieser Preis den Teilnehmern außerdem die Möglichkeit, das Unternehmen auf großer Bühne vorzustellen. Der Preis würdigt die erbrachten Leistungen erfolgreicher Gründer und stellt diese pressewirksam dar. Deshalb ist der Hessische Gründerpreis nicht mit Geld- oder Sachpreisen dotiert, sondern bezieht die Halbfinalisten und Finalisten in die immer stärker werdende Öffentlichkeitsarbeit rund um den Hessischen Gründerpreis ein.

Der Gründerpreis wird in vier Kategorien vergeben:
 
  • Mutige Gründung
  • Gesellschaftliche Wirkung
  • Innovative Geschäftsidee
  • Gründung aus der Hochschule
 
Hier geht es zur Anmeldung und zu weiteren Informationen

https://hessischer-gruenderpreis.de/mitmachen