Gesellen- und Abschlussprüfung Sommer 2017


Anmeldungen zu den Sommerprüfungen 2017 sind bis spätestens zum 15. April 2017
Die Anmeldungen zu den Sommerprüfungen 2017 sind bis spätestens zum 15. April 2017 bei den Kreishandwerkerschaften und Innungen mit eigener
Geschäftsstelle bzw. der Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main einzureichen.

Anmeldevordrucke sind bei den genannten Stellen erhältlich.

Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Auszubildenden mit Zustimmung des Ausbildenden zu erfolgen.

Zu den Sommerprüfungen 2017 sind anzumelden:
1. Auszubildende, deren Ausbildungszeit bis zum 30. September 2017 endet,
2. Wiederholer,
3. Auszubildende, die ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen (gesondertes An-tragsverfahren beachten – Schlusstermin 15. März 2017),
4. Bewerber, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit an einer Prüfung teilnehmen wollen (gesondertes Antragsverfahren beachten).

Anmeldungen, die nach dem 15. April 2017 bzw. 15. März 2017 bei Anträgen auf Kürzung der Ausbildungszeit zum Zwecke der vorzeitigen Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

II. Prüfungstermine
Für die Durchführung der Sommerprüfungen 2017 wird der 31. Juli 2017 als Schlusstermin festgesetzt.