Ehegatte als Minijobber


Besonderheit bei privater Krankenversicherung
Viele Betriebsinhaber sind auf die Mitarbeit des Ehepartners angewiesen. Wer sonst würde nach Feierabend oder an den Wochenenden Büroarbeiten erledigen oder Kostenvoranschläge tippen und versenden. Erfolgt die Anstellung als Minijobber, sind für privat krankenversicherte Ehegatten Besonderheiten zu beachten. Stellen Sie Ihren Ehegatten als Minijobber an, dürfen Sie die kompletten Gehaltszahlungen als steuersparende Betriebsausgaben geltend machen. Abziehbar sind das überwiesene Gehalt sowie die pauschalen Abgaben für Lohnsteuer, Kranken- und Rentenversicherung und für die Umlagen.

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