Dieselfahrverbote in Darmstadt


Abschnittbezogene Fahrverbote gelten ab 1. Juni
Mit dem 1. Juni 2019 gelten in Darmstadt auf der östlichen Hügelstraße und in der Heinrichstraße im Abschnitt zwischen Heidelberger Straße und Karlstraße streckenbezogene Fahrverbote. Betroffen sind Dieselfahrzeuge der Euro-Normen 1 bis 5 und Ottofahrzeuge („Benziner“) der Euro-Normen 0 bis 2. Zusätzlich dürfen keine Busse und LKW der Euro-Normen I bis V im betroffenen Abschnitt der Heinrichstraße verkehren.

Umwelthilfe hatte geklagt

Gegen den Luftreinhalteplan für Darmstadt wurde durch die Deutsche Umwelthilfe wegen der Nicht-Einhaltung der Luftgrenzwerte geklagt. In Darmstadt liegen - im Unterschied zu Frankfurt - aber nur punktuell (Hügelstraße, Heinrichstraße) Grenzwertüberschreitungen an zwei Straßenzügen vor. Auf Anregung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wurde der Weg einer außergerichtlichen Einigung (Vergleich) statt eines Urteils beschritten, die mit dem 19. Dezember vom Gericht bestätigt und damit rechtskräftig wurde.

Verkehrsfluss soll verringert werden

Der Vergleich wurde in den Luftreinhalteplan für Darmstadt übernommen und sieht vor, dass ab 1. Juni die Hügelstraße und die Heinrichstraße für Diesel bis Euronorm 5 und Benziner bis Euronorm 2 gesperrt werden. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Verringerung des Verkehrsflusses hin zu diesen beiden Straßen erfolgen, bspw. Reduzierung der Fahrspuren. Ferner sind Maßnahmen der Stadt Darmstadt zur Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs verbindlicher Teil der Einigung. Für Nutzfahrzeuge des örtlichen Handwerks sowie für ansässige Gewerbebetriebe und Anwohner besteht die Möglichkeit, Ausnahmengenehmigungen zu beantragen. Die Regelungen dazu sind ähnlich gestaltet wie zur weiter geltenden Umweltzone. Auch nachgerüstete Fahrzeuge dürfen weiterhin durch die beiden Straßen fahren.


Informationen zu Ausnahmentatbeständen finden Sie unter:

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