Anpassungen bei Ausbildungsverträgen


Wichtige Änderungen beim Ausbildungsvertrag
Mit dem Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes Ende 2024 wurden verschiedene gesetzliche Vorschriften angepasst – insbesondere rund um den Berufsausbildungsvertrag.

Auf dieser Grundlage hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung am 26. März 2025 die Empfehlung Nr. 115 zum Ausbildungsvertragsmuster überarbeitet. Die aktualisierte Empfehlung wurde am 29. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das sind die wichtigsten Neuerungen:
  • Textformoption: In bestimmten Regelungen ist nun die Textform (z. B. E-Mail) zulässig (§§ 4 Nr. 2, 12).
  • Digitale Ausbildungsmittel: Hard- und Software für mobiles Ausbilden sind vom Ausbildungsbetrieb bereitzustellen (§ 4 Nr. 4).
  • Anrechnung von Zeiten: Pausen- und Wegezeiten zur Berufsschule oder zu externen Maßnahmen müssen angerechnet werden (§ 7 Nr. 2a, 2d).
  • Kündigung: Die Kündigung darf nicht in elektronischer Form erfolgen (§ 8 Nr. 3).
  • Zeugnis: Ein elektronisches Zeugnis ist nur mit Zustimmung möglich (§ 9).
  • Vertragsabfassung: Verträge können schriftlich oder elektronisch abgeschlossen werden (§ 13). Bei digitaler Abfassung ist eine Empfangsbestätigung erforderlich. Auch der Eintragungsantrag muss entsprechend angepasst sein (§ 4 Nr. 10).

Besonders wichtig:
Auf der ersten Seite des neuen Vertragsmusters muss nun angegeben werden, ob der Vertrag schriftlich oder elektronisch erstellt wurde (Ankreuzfeld).

Elektronischer Ausbildungsvertrag – was ist neu?
Ein Ausbildungsvertrag kann jetzt auch ohne handschriftliche Unterschrift abgeschlossen werden. Wird der Vertrag per E-Mail verschickt und der Auszubildende bestätigt den Erhalt per E-Mail, gilt der Vertrag als rechtlich wirksam – gemäß § 11 BBiG.

Trotz dieser Möglichkeit empfehlen wir weiterhin, Ausbildungsverträge in schriftlicher Form zu unterzeichnen.

Wichtiger Hinweis für Ausbildungsbetriebe:
Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch die aktualisierte Fassung des Ausbildungsvertrags, entweder als PDF-Formular oder über unser Kundenportal. Dort werden die rechtlichen Anpassungen laufend aktualisiert.


Sie haben Fragen zum Ausbildungsvertag? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte wenden Sie sich an das Service-Center (069 97172-818, service@hwk-rhein-main.de) oder die Ausbildungsberatung (ausbildungsberatung@hwk-rhein-main.de).