Handwerkskonjunktur Frankfurt-Rhein-Main: Noch kein Rückenwind. Handwerk blickt verhalten in die Zukunft.


29. Oktober 2025: Die Handwerkskonjunktur entwickelte sich schwächer als zuvor.

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Presseinformation Nr. 28/2025

Handwerkskonjunktur Frankfurt-Rhein-Main: Noch kein Rückenwind. Handwerk blickt verhalten in die Zukunft.

Die Handwerkskonjunktur in Frankfurt-Rhein-Main entwickelte sich im dritten Quartal 2025 leicht schwächer als zuvor und sehr ähnlich wie im Vorjahr. Die Vorausschau auf die kommenden Monate ist eher zaghaft und von pessimistischen Tönen geprägt, so die Ergebnisse des jüngsten Konjunkturberichts der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main. Auffällig ist, dass sich der Auslastungsgrad unterdurchschnittlich zeigt. Trotz des positiven Starts des neuen Ausbildungsjahres sind zudem die Rückmeldungen zur Beschäftigungslage schwächer ausgefallen.

(Frankfurt, 29.10.2025) Die meisten Indikatoren wie Umsatz, Auftragseingang und Auslastung, Investitionsneigung, Beschäftigung und Preisniveau entwickeln sich zum Vorquartal schwächer oder gleichbleibend. Im Vergleich mit dem entsprechenden Zeitraum aus dem Vorjahr werden die damaligen Ergebnisse größtenteils aktuell erreicht oder überschritten. Beim Ausblick auf die Entwicklung im vierten Quartal 2025 finden sich für das Gesamthandwerk insgesamt leicht optimistische Einschätzungen. Insbesondere aber die Gewerbegruppen Bauhaupt- und Ausbaugewerbe, die bisher eher überwiegend optimistisch bis sehr optimistisch gestimmt waren, zeigen nun eine per Saldo pessimistische Erwartung.

Der Anteil an Betrieben, die ihre allgemeine Geschäftslage im dritten Quartal mit „gut“ bewerteten, betrug 36,3 Prozent (Vorquartal 38,6 Prozent). Der Anteil an Handwerkern mit einer „schlechten“ aktuellen Geschäftslage belief sich auf 20,9 Prozent. Die übrigen 42,8 Prozent der antwortenden Betriebe gaben an, ihre Geschäftslage sei derzeit „befriedigend“ (Vorquartal 46,4 Prozent). Im Vergleich mit dem Vorjahr ergab sich damit ein sehr ähnliches Bild.

Leicht unterdurchschnittlicher Auslastungsgrad

Der Auslastungsgrad, also die durchschnittliche Auslastung der Betriebe, fiel schwächer aus. Er belief sich auf 75,6 Prozent. Im Vorquartal betrug er 79 Prozent, während der Vorjahreswert auf 79,3 Prozent kam. Für das Gesamtjahr 2024 hat sich eine durchschnittliche Auslastung von ebenfalls 79,3 Prozent ergeben. Der langjährige Durchschnitt über alle dritten Quartale beläuft sich auf 76,1 Prozent. Der Auslastungsgrad war also erstmals seit langem leicht unterdurchschnittlich. Bei Detailbetrachtung nach Gewerbegruppen wiesen weiterhin große Teile des Handwerks jedoch eine „Überauslastung“ auf, z.B. das Bauhaupt-, das Ausbau- oder das Kfz-Gewerbe.



Beschäftigungslage schwächer als im Vorquartal

Die Beschäftigungslage im Handwerk stellte sich trotz des neu begonnenen Ausbildungsjahres im dritten Quartal 2025 schwächer dar als zuletzt und blieb auch unterhalb der Ergebnisse aus dem Vorjahr. 83,2 Prozent der Betriebe hielten ihre Beschäftigtenzahl mindestens konstant. Darin inbegriffen sind 12,5 Prozent, die diese erhöhen konnten. Umgekehrt hat sich bei 16,8 Prozent der Betriebe die Mitarbeiterzahl reduziert. Im Vorquartal, also der Zeitraum April bis Juni 2025, hatten 87,2 Prozent der Betriebe ihre Mitarbeiterzahl mindestens konstant gehalten (damals darin inbegriffen 8,9 Prozent, die zusätzliche Mitarbeitende einstellen konnten). 12,8 Prozent hatten damals einen Rückgang an Mitarbeitenden verzeichnet. Im Vorjahr gaben 85,4 Prozent der Betriebe eine mindestens konstante Beschäftigtenzahl an.

HWK-Geschäftsklimaindikator

Der HWK-Geschäftsklimaindikator, der die aktuelle und zukünftige Einschätzung zur Geschäftslage zu einer einzigen Größe in einer Skala von 0 bis 200 Punkten zusammenfasst, gab von 138,9 Punkten im zweiten Quartal 2025 auf 135,3 Punkte nach. Er bleibt damit aber etwas günstiger aus als sein Vergleichswert aus dem Vorjahr (133,6 Zähler). Je höher der Indikatorwert, desto besser das Geschäftsklima.


Zur Konjunkturumfrage

Die Konjunkturumfrage der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main richtet sich an Handwerksbetriebe aus dem Bauhauptgewerbe, dem Ausbaugewerbe, dem Kraftfahrzeuggewerbe, dem Lebensmittelhandwerk, dem Gesundheitsgewerbe, dem personenbezogenen Dienstleistungsgewerbe und dem Handwerk für den gewerblichen Bedarf aus dem Kammergebiet.




29.10.2025



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