Bildung

Berufsvalidierung

© Peter Bender

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es für Berufserfahrene ohne anerkannten Berufsabschluss eine gesetzlich verankerte Möglichkeit (Berufsvalidierungsgesetz), sich ihre beruflichen Kompetenzen bewerten und bescheinigen zu lassen. Die Bestätigung der beruflichen Handlungsfähigkeit hilft der betroffenen Person wie auch den Handwerksbetrieben gleichermaßen dabei, die Fähigkeiten besser einzuschätzen. Für die Betriebe kann das Verfahren somit zu einer Säule der Fachkräftesicherung und Mitarbeiterbindung werden.

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