Kursangebot in Berufsbildungs- und Technologiezentren
Fördermöglichkeiten
Finanzielle Unterstützung
Aufstiegs-BAföG
Das Meister-BAföG (Aufstiegs‑BAföG) fördert Lehrgangs‑ und Prüfungskosten sowie das Meisterstück: Ein Teil wird als Zuschuss gezahlt, der Rest als zinsgünstiges Darlehen, das erst nach der Weiterbildung zurückgezahlt wird. Zusätzlich können Teilnehmer in Vollzeit einen einkommensabhängigen Unterhaltsbeitrag für den Lebensunterhalt erhalten, der seit der Reform vollständig als Zuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Beantragt wird die Förderung vor Lehrgangsbeginn online über das Aufstiegs‑BAföG‑Portal oder bei der zuständigen Förderstelle mit den offiziellen Formularen, Nachweisen zu Berufsausbildung, Kursanmeldung und – bei Unterhalt – Angaben zu Einkommen und Vermögen.
Weitere Informationen:
Aufstiegsprämie
Die Aufstiegsprämie in Hessen ist eine Förderung des Landes für erfolgreich abgeschlossene Aufstiegsfortbildungen (DQR-Niveau 6 oder 7), wie Meisterprüfungen im Handwerk.
Förderhöhe
Sie beträgt pauschal 3.500 € pro Person und Abschluss als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ergänzt das Aufstiegs-BAföG zur Kostenfreien Meisterausbildung.
Voraussetzungen
- Erfolgreiche Prüfung (z. B. Handwerksmeister) nach BBiG oder HwO.
- Prüfung in Hessen: Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Hessen.
- Prüfung außerhalb: Beides in Hessen.
- Keine Förderung für öffentlichen Dienst.
Antragstellung
Innerhalb von 3 Monaten nach Prüfungsfeststellung bei der zuständigen HWK (z. B. HWK Frankfurt-Rhein-Main), schriftlich mit Prüfungszeugnis.
Hinweis
Die Aufstiegsprämie (oder ähnliche Meisterboni/Prämien) gibt es in mehreren anderen Bundesländern ebenfalls. Hier jeweils mit länderspezifischen Regeln zu Höhe, Voraussetzungen und Beantragung
Bildungsgarantie
Die Bildungsgarantie der HWK Frankfurt-Rhein-Main gilt für den Meistervorbereitungslehrgang Teile III und IV:
Sollten Sie widererwarten die Prüfung nicht bestehen, haben wir uns etwas für Sie einfallen lassen. Wir geben Ihnen die Möglichkeit den Kurs unter folgenden Bedingungen für 95,- € zu wiederholen.
Wenn:
- mindestens 90% der Unterrichtseinheiten des Kurses besucht wurden,
- das Kursentgelt bezahlt wurde,
- zur Prüfung angetreten und diese noch bestanden wurde,
- der entsprechende Kurs wieder stattfindet und ein Teilnehmerplatz frei ist.
Es gelten unsere AGBs. Nicht in dem Entgelt sind Prüfungsgebühren, Verbrauchsmaterial und eventuell neu erforderliche Kursunterlagen.