Seit dem 12. August 2026 gelten neue europäische Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Grundlage ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). In Deutschland wird sie durch das nationale Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ergänzt.
Auch Handwerksbetriebe können betroffen sein
Auch für Handwerksbetriebe können verpackungsrechtliche Pflichten gelten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie Serviceverpackungen verwenden, Waren versenden, Produkte unter eigener Marke anbieten oder Verpackungen beziehungsweise verpackte Waren aus dem Ausland beziehen.
Entscheidend ist dabei, welche Verpackungen ein Betrieb verwendet und welche Rolle er innerhalb der Lieferkette einnimmt.
Welche Rolle hat Ihr Betrieb?
Die PPWR unterscheidet unter anderem zwischen den Rollen Erzeuger, Hersteller, Vertreiber und Importeur. Ein Betrieb kann dabei mehrere Rollen gleichzeitig übernehmen. Je nach Rolle können unterschiedliche Pflichten entstehen, beispielsweise hinsichtlich der technischen Dokumentation, der Registrierung im Verpackungsregister LUCID, der Systembeteiligung oder der Meldung von Verpackungsmengen.
Betriebe sollten daher prüfen, welche Verpackungen sie verwenden oder vertreiben und welche Verantwortlichkeiten sich daraus ergeben.
Weitere Informationen
Einen ausführlichen Überblick über die neuen Regelungen und die jeweiligen Pflichten bietet die Zentrale Stelle Verpackungsregister.
Webinar
Jette Bachmann, Eticor GmbH, zeigte in einem Webinar der HWK Frankfurt-Rhein-Main, welche Rollen von der PPWR betroffen sind, welche Pflichten für Erzeuger, Vertreiber, Hersteller oder Abfallerzeuger gelten, welche Materialien kritisch sind (PFAS-Verbot, Mehrweg, Recyclingfähigkeit) und welche Schritte Sie als Handwerksbetrieb nun angehen sollten.
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