05.05.2026

Praxis Recht - Elektronische Widerrufsfunktion auf Webseiten und in Apps

Ab dem 19. Juni 2026 müssen viele Unternehmen (auch Handwerksbetriebe mit Website/App) eine elektronische Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) bereitstellen, wenn sie Verträge mit Verbrauchern online abschließen.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen, die B2C-Verträge online anbieten (z. B. Webshops, Terminbuchungen). Nicht betroffen sind reine B2B-Angebote und Verträge per E-Mail ohne Online-Interface.

Wichtige Praxis-Hinweise

Auch bei Nutzung von Plattformen (z. B. Marktplätze) bleibt das Unternehmen verantwortlich. Bei Terminbuchungen kommt es darauf an, ob schon ein echter Vertrag entsteht. Die Funktion muss vorhanden sein, sobald irgendein Angebot widerrufbar ist.

Fazit

Der Widerrufsbutton ist keine optionale Funktion, sondern eine neue Pflicht im Online-Vertrieb. Unternehmen müssen Technik, Rechtstexte und Prozesse anpassen – sonst drohen rechtliche Risiken.

Praxis Recht

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat die neuen Regelungen in einem übersichtlichen Merkblatt für Sie zusammengefasst. Außerdem wurde das Merkblatt zum Widerrufsrecht bezüglich der neuen Regelungen aktualisiert.

Merkblatt vom ZDH - Neu!

Elektronische Widerrufsfunktion auf Webseiten und in Apps

Handwerksbetriebe, die den Abschluss von Verbraucherverträgen über eine Webseite oder App ermöglichen, um Waren zu verkaufen oder Dienstleistungsbuchungen anzubieten, müssen ab 19. Juni 2026 grundsätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung stellen. Zudem muss darüber in der Widerrufsbelehrung informiert werden. Dieses Praxis Recht bietet einen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte.

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Merkblatt vom ZDH - Aktualisierte Version

Widerruf bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern

Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten besondere Regeln. Das Widerrufsrecht ist die in der Praxis wichtigste Besonderheit. Dieses Recht erlaubt es Verbraucherinnen und Verbrauchern, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen.

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