22.06.2026

Achtung Förderende 31.12.2026: Kälte-/Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln

Bis zum 31.12.2026 unterstützt das Bundesumweltministerium die Anschaffung von Kälte- und Klimaanlagen, wenn diese mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, also mit CO2, Ammoniak, Propan oder Isobutan (Kühlschrank).

© andrei310/stock.adobe.com

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Diese natürlichen Kältemittel sind klimaschonend und unterliegen nicht der EU-F-Gas-Verordnung mit wachsenden Einschränkungen bezüglich Gesamtmenge und Herstellung.

Gefördert werden:

  • Neu- und Ersatzinstallationen von Kälte- und Klimaanlagen und Rückkühlsystemen, insbesondere Kompressionskälte- und Klimaanlagen mit direkter oder indirekter Verdampfung, Sorptions-Kälte- und Klimaanlagen sowie adiabate Verdunstungskühlanlagen;
  • Installation stationärer Wärmepumpen zur Abwärmenutzung;
  • Zusatzförderungen für Luftkühler, Rückkühler, Speicher, Kühlsoleleitungen sowie die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind möglich.

Weitere Informationen und den Förderrechner finden Sie hier: Kälte-Klima-Richtlinie | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Informationen und Beratung zu den Themen Umwelt- und Nachhaltigkeit erhalten Sie bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main.

> Service-Center-Tel: 069 97172-828.

Die Beratung zu diesen Themen wird gefördert von: