Christine Maurer

Zweiradmechanikermeisterin

Mitglied der Vollversammlung 

Sachkundige Personen

Die Zuwahl von sachverständigen Personen erfolgt auf der Rechtsgrundlage der Handwerksordnung § 93 Abs. 4 und der Satzung der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main § 8.

Kurzinterview

Wie heißt Ihr Betrieb bzw. in welchem Betrieb arbeiten Sie?

  • Vespenstich GBR

    Warum haben Sie sich dazu entschieden, sich ehrenamtlich in der Vollversammlung der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zu engagieren?

    • Interesse, Netzwerken, Frauen stark machen

      Welchen Rat geben Sie jungen Handwerkern?

      • Mit Herzblut und Wille geht fast alles.

        Was muss man unbedingt noch über Sie wissen?

        • Engagiert für Frauen im Handwerk