Die Zuwahl von sachverständigen Personen erfolgt auf der Rechtsgrundlage der Handwerksordnung § 93 Abs. 4 und der Satzung der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main § 8.
Kurzinterview
Wie heißt Ihr Betrieb bzw. in welchem Betrieb arbeiten Sie?
Vespenstich GBR
Warum haben Sie sich dazu entschieden, sich ehrenamtlich in der Vollversammlung der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zu engagieren?