Die Zuwahl von sachverständigen Personen erfolgt auf der Rechtsgrundlage der Handwerksordnung § 93 Abs. 4 und der Satzung der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main § 8.
Kurzinterview
Wie heißt Ihr Betrieb bzw. in welchem Betrieb arbeiten Sie?
IG Metall Offenbach
Warum haben Sie sich dazu entschieden, sich ehrenamtlich in der Vollversammlung der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zu engagieren?
Ich betreue seit über 10 Jahren Auszubildende, Gesellen und Meister in den von der IG Metall betreuten Handwerksbetrieben. Es gibt die betriebliche Arbeit vor Ort und die strukturelle Arbeit in der Handwerkskammer. Es wurde Zeit sich für das Handwerk auch in der Kammer zu engagieren.
Welchen Rat geben Sie jungen Handwerkern?
Seid stolz auf euren Beruf! Kennt eure Rechte! Engagiert euch! Setzt euch solidarisch miteinander dafür ein, dass es gute Arbeitsbedingungen in allen Gewerken gibt! Tauscht euch aus! Sprecht mit den Menschen, die die Nase rümpfen, wenn sie Handwerker:innen im Supermarkt mit Arbeitskleidung antreffen! Erzählt später euren Töchtern davon, wie viele starke Frauen es im Handwerk gibt und das es keine reinen Männerberufe mehr sind.
Was muss man unbedingt noch über Sie wissen?
Wenn man mich nach meiner Meinung fragt, kann man immer davon ausgehen, dass man eine ehrliche Antwort erhält. Ich halte es ganz nach Rosa Luxemburg: Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat.