Bildung

Meisterprüfungen

So werden auch Sie Meister!

© Peter Bender

Der Meistertitel – der nächste Schritt im Handwerk: Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Meisterprüfung gelten, wie Sie sich vorbereiten, wie die Prüfung abläuft und welche beruflichen Möglichkeiten sich nach dem Abschluss eröffnen. Außerdem finden Sie Informationen zu Gebühren, Förderungen und weiteren Fortbildungswegen.

Was wird geprüft – und wie läuft das ab?

Zulassung zur Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A HwO) kann zugelassen werden

  • wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk bestanden hat, in dem er die Meisterprüfung ablegen möchte.
  • wer eine Gesellenprüfung in einem anderen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Für die Zulassung in diesen Fällen ist zusätzlich eine mindestens 2-jährige praktische Berufstätigkeit in Vollzeit in dem gewünschten Handwerk durch qualifizierte Arbeitszeugnisse vorzuweisen.
  • wer bereits eine andere Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen hat.

Zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk (Anlage B HwO) wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.

Über Ausnahmen entscheidet die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main auf Antrag.

Wir empfehlen den Antrag auf Zulassung zu Meisterprüfung vor Beginn einer Fortbildungsmaßnahme zu stellen.

Vorbereitung zur Meisterprüfung

Für die Vorbereitung auf die einzelnen Teile der Meisterprüfung empfehlen wir Ihnen den Besuch eines Lehrganges in unseren Berufsbildungs- und Technologiezentren.

Haben Sie für Ihr Gewerk kein passendes Weiterbildungsangebot gefunden, sprechen Sie und gerne an.

Durchführung der Prüfung

Das Prüfungsverfahren ist auf Grundlage bundesweit einheitlicher Verordnungen und Gesetze geregelt und wird von einem unabhängigen Meisterprüfungsausschuss, der als staatliche Prüfungsbehörde mit Sitz an der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main fungiert, durchgeführt.

Sollten Sie spezifische Rückfragen zur Durchführung von Prüfungshandlungen haben, melden Sie sich gerne bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main.

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss aller vier Prüfungsteile ist die Meisterprüfung bestanden. Absolventen einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung sind berechtigt

  • den Meistertitel und die Bezeichnung Bachelor Professional in dem jeweiligen Handwerk zu führen
  • selbständig ein zulassungspflichtiges Gewerbe zu betreiben
  • Lehrlinge auszubilden
  • einen Hochschulzugang zu erwerben
  • weitere Karrierewege im Handwerk anzustreben z. B. den Fortbildungsprüfungsabschluss zum/zur Geprüften Betriebswirt/in nach HwO

Prüfungsgebühren / Prüfungskosten

Im Rahmen der Meisterprüfung fallen (zusätzlich zu den Lehrgangskosten) Gebühren und Kosten an. Diese richten sich mach dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main in der jeweils gültigen Fassung.

Der Gebührenbescheid wird Ihnen mit der Einladung zu den jeweiligen Teilen der Meiserprüfung zugesandt. Die Gebühr ist vor Prüfungsantritt zu begleichen.

Werden für die praktische Prüfung (Teil I) von der Handwerkskammer Materialien, Räume, Einrichtungen und Werkzeuge zur Verfügung gestellt, sind die anfallenden Kosten vom Prüfungsteilnehmer zu erstatten.

Förderung

Aufstiegs-BAföG

Informationen zur Förderung der Meisterausbildung (Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt) sind auf der Internetseite www.aufstiegs-bafoeg.de abrufbar.

Wir empfehlen Ihnen die Förderung vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.

Aufstiegsprämie Hessen

Die Aufstiegsprämie Hessen ist ein staatlicher Bonus von aktuell 3.500 Euro für die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung. Der Antrag wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zugesandt.

Fortbildungsprüfungen

Kontinuierliche Veränderungen in der Arbeitswelt - neue Technologien, Digitalisierung, künstlicher Intelligenz sind nur einige davon - machen kontinuierliche Weiterbildung zur Notwendigkeit.

Die Vielzahl an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in unseren Bildungszentren reichen von kurzen fachspezifischen Seminaren bis hin zu bundeseinheitlichen oder durch die Handwerkskammer regegelten Fortbildungsabschlüssen.

Bei Fortbildungsprüfungen, die mit einer rechtlichen Prüfung der Handwerkskammer abschließen, ist vor Beginn der Maßnahme der Antrag auf Zulassung zu stellen.

Kontakt

Service-Center


Zu diesen Zeiten sind wir persönlich für Sie da:
Montag – Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr