Bildung

Gesellenprüfungen

Alles zur Gesellenprüfung

Ein junger Handwerker arbeitet in einer Werkstatt und konstruiert ein Holzprojekt mit einem Elektrowerkzeug. Im Hintergrund sind weitere Arbeitsstationen sichtbar.

Erfahren Sie, wie die Prüfungen ablaufen, wer sie durchführt, wann die Termine sind und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Berufsabschluss auch ohne Ausbildung nachzuholen. Klar erklärt und übersichtlich zusammengefasst.

Was wird geprüft – und wie läuft das ab?

Am Ende der Ausbildung legen Auszubildende eine Prüfung ab.

Handwerksberufe: Gesellenprüfung nach der Handwerksordnung (HwO)

Nicht-handwerkliche Berufe: Abschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Welche Inhalte geprüft werden, ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Weitere Infos zu einzelnen Berufen gibt es beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Zwischenprüfung/Teil 1 Prüfung

Während der Ausbildung findet in der Regel am Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung statt. Sie zeigt den aktuellen Leistungsstand. Prüfling und Ausbildungsbetrieb erhalten eine schriftliche Rückmeldung. Mögliche Defizite können bis zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung gezielt aufgeholt werden.

In vielen Berufen ersetzt Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung die frühere Zwischenprüfung

  • Teil 1 zählt 20–35 % (je nach Ausbildungsordnung) zum Gesamtergebnis.

Klassische oder gestreckte Prüfung? Was ist der Unterschied?

Klassische Prüfung 

Zwischen- und Abschlussprüfung


Zwischenprüfung: Zeigt den aktuellen Leistungsstand. Die Beurteilung der Prüfung gibt einen Zwischenstand wieder und fließt NICHT in Abschlussprüfung (Gesamtnote) ein.


Abschlussprüfung: Prüft das gesamte Wissen und Können. Das Prüfungsergebnis ist die Gesamtnote der Gesellenprüfung.

Gestreckte Prüfung

Teil 1 Prüfung und Teil 2 Prüfung


Teil 1: Die Prüfung ist einer von zwei zeitlich auseinanderfallende Teilen. Je nach Ausbildungsordnung zählt die Note ca. 20–35 % zum Gesamtergebnis!


Teil 2: Die Prüfung findet stets am Ende der Ausbildungszeit statt. Die Note fließt gemeinsam mit der Teil 1 Note in die Gesamtnote ein.

Wer führt die Prüfung durch?

Die Prüfung wird abgenommen durch:

  • die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main oder
  • einzelne Innungen, die von den Kreishandwerkerschaften betreut werden

In Berufen mit wenigen Auszubildenden gibt es teilweise gemeinsame Prüfungsausschüsse mit anderen Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern. In diesen Fällen kann die Prüfung auch außerhalb des Kammerbezirks stattfinden.

Der Prüfungsausschuss besteht in der Regel aus:

  • Arbeitgebern und Arbeitnehmern des jeweiligen Berufs
  • meist zusätzlich Berufsschullehrern aus dem entsprechenden Fachbereich

Häufige Fragen zur Gesellen- und Abschlussprüfung

Es gibt zwei Prüfungszeiträume pro Jahr, abgestimmt auf Ausbildungsdauer und Schuljahr. Die konkreten Prüfungstage legt die zuständige Stelle (Handwerkskammer oder Innung) fest.

Der Zeitpunkt richtet sich nach der individuellen Ausbildungszeit. Da alle Ausbildungsverhältnisse in der Lehrlingsrolle erfasst sind, weiß das Prüfungswesen, wann eine Anmeldung erforderlich ist. Der Ausbildungsbetrieb wird rechtzeitig schriftlich informiert.

Bei Krankheit können Sie vor oder während der Prüfung zurücktreten.

Wichtig:

  • Rücktritt unverzüglich schriftlich mitteilen
  • ärztliches Attest einreichen

Dann wird die Prüfung zum nächsten möglichen Termin fortgesetzt. Ohne rechtzeitige Mitteilung oder Attest gilt der Prüfungsteil als nicht bestanden und ein Prüfungsversuch ist verloren.

In vielen Berufen ersetzt Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung die frühere Zwischenprüfung.

  • Teil 1 zählt 20–35 % (je nach Ausbildungsordnung) zum Gesamtergebnis
  • Teil 2 findet am Ende der Ausbildung statt

Mit Bestehen der Gesellenprüfung endet die Ausbildung. Die Zeugnisse werden in der Regel bei einer Freisprechungsfeier überreicht.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur Wiederholungsprüfung (max. 1 Jahr)
  • Private Prüfungswiederholung, ohne Verlängerung der Ausbildung. Hierbei müssen die Prüfungsgebühren selbst getragen werden.

Sprechen Sie in jedem Fall auch mit Ihrem Ausbildungsbetrieb.

Externenprüfung

Sie arbeiten seit Jahren im Beruf, haben aber keine abgeschlossene Ausbildung? Mit einer Externenprüfung können Sie den Gesellenbrief nachholen.

Das sind Ihre Vorteile

  • bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • höhere Arbeitsplatzsicherheit
  • Grundlage für Weiterbildung und beruflichen Aufstieg

Zulassung zur Externenprüfung

Voraussetzung ist eine ausreichende Berufserfahrung:

  • mindestens das 1,5-Fache der regulären Ausbildungszeit in Vollzeit
  • bei 3 Jahren Ausbildung → mindestens 4,5 Jahre Berufserfahrung

Anrechenbar sind:

  • höhere schulische Abschlüsse (z. B. Fachhochschulreife)
  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem verwandten Beruf
  • auch Berufstätigkeiten im Ausland

Häufige Fragen zur Externenprüfung

Nein. Prüfungsinhalte, Umfang und Zeitraum sind identisch mit der regulären Gesellenprüfung.

Der jeweilige regionale Prüfungsausschuss des Ausbildungsberufs.

Bei der zuständigen Innung oder der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main.

  • Sommerprüfung: Anmeldeschluss 15.04.
  • Winterprüfung: Anmeldeschluss 15.10.

  • Arbeitszeugnisse und Tätigkeitsnachweise
  • Antrag auf Externenprüfung

Kontakt

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