Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb „Emotion Handwerk“
STAND: 6.9.2021
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und ohne jede Diskriminierungsabsicht in den Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb ausschließlich die männliche Form verwendet wird, mit der alle Geschlechter einbezogen sind.
1. VERANSTALTER UND TEILNEHMER
1.1. Veranstalter des Fotowettbewerbs ist die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Bockenheimer Landstraße 21, 60325 Frankfurt in Kooperation mit der Fotografen-Innung Südhessen und der Fotografen-Innung Hessen-Rheinhessen.
1.2. Voraussetzung zur Teilnahme in der Kategorie "Betrieb" ist, dass der Teilnehmer entweder eingetragenes Mitglied im Fotografen-Handwerk mit Meister- oder Gesellenbrief (oder vergleichbar) im Kammerbezirk Frankfurt-Rhein-Main ist, und/oder Mitglied in einer der beiden Innungen Südhessen oder Hessen-Rheinhessen. Teilnehmen kann auch, wer als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in einem solchen Betrieb tätig ist.
1.3. In der Kategorie "Azubi“ kann teilnehmen, wer eine Ausbildung im Fotografen-Handwerk bei einem eingetragenen Mitglied der Handwerkskammer oder einem Innungsmitglied absolviert, gegebenenfalls mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.
1.4. Jurymitglieder, die Veranstalter oder deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
1.5. Durch die Teilnahme am Fotowettbewerb erkennt der Teilnehmer die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise an.
2. VERLOSUNG UND TEILNAHMEVERFAHREN
1. Voraussetzung für die Teilnahme an dem kostenlosen Fotowettbewerb ist eine Registrierung (Vorname, Nachname, Name des Betriebs oder Ausbildungsbetrieb sowie E-Mail-Adresse) auf www.wwk-rhein-main.de/emotion im Zeitraum vom 18.9. bis 18.11. 2021 bis 23:59 Uhr. Hierbei sind die Pflichtfelder des Registrierungsformulars auszufüllen, ein Foto in Schwarz-Weiß passend zum Thema „Emotion Handwerk“ hochzuladen sowie der Datenschutzrichtlinie und den Teilnahmebedingungen zuzustimmen.
2.1. Das vom Teilnehmer eingereichte Foto wird nur bei dem Fotowettbewerb zugelassen, wenn es eine JPEG ist. Das vom Teilnehmer beim Fotowettbewerb eingereichte Foto darf maximal eine Dateigröße von 10 MB haben. Zur Gewährleistung eines Druckes in Großformat für eine eventuelle Ausstellung der Gewinnerbilder muss der Teilnehmer das Foto nach seiner Gewinnbenachrichtigung in hoher Fotoqualität (high resolution) innerhalb von 5 Tagen über einen Filehosting-Dienst, wie beispielsweise WeTransfer, an die Person senden, von der er die Gewinnbenachrichtigung erhalten hat.
2.2. Pro Person ist nur eine Teilnahme am Fotowettbewerb erlaubt.
2.3. Registrierungen, die nach Ablauf der Frist eingehen, sind von der Teilnahme an dem Fotowettbewerb ausgeschlossen. Nur vollständig und korrekt ausgefüllte Registrierungen können berücksichtigt werden.
2.4. Die im Rahmen des Fotowettbewerbs eingereichten Bilder dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein. Das Einreichen entsprechender Bilder zieht den Ausschluss vom Fotowettbewerb nach sich.
3. DER PREIS
3.1. Unter allen Teilnehmern werden Preise verlost:
1. Platz:
Das Gewinnerfoto wird als Großformat ausgefertigt und bekommt einen Platz im Präsidialbüro der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main. Zusätzlich erhält der Gewinner einen Geldpreis in Höhe von 1.000 Euro sowie einen Bildungsgutschein für den Rhein Main Campus in Höhe von 500 Euro.
2. Platz:
Das Foto wird als Großformat ausgefertigt und bekommt einen Platz in der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main. Zusätzlich erhält der Gewinner einen Geldpreis in Höhe von 500 Euro sowie einen Bildungsgutschein für den Rhein Main Campus in Höhe von 250 Euro.
3. Platz:
Das Foto wird als Großformat ausgefertigt und bekommt einen Platz in der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main. Zusätzlich erhält der Gewinner einen Geldpreis in Höhe von 250 Euro sowie einen Bildungsgutschein für den Rhein Main Campus in Höhe von 100 Euro.
3.2. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz ist nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. DIE AUSWAHL
4.1. Die Gewinner werden während des Aktionszeitraums unter allen ordnungsgemäßen Teilnahmen durch Mehrheitsentscheid von einer Jury bestimmt.
4.2. Die Veranstalter werden die Gewinner per E-Mail über ihren Gewinn informieren.
4.3. Die Gewinner müssen binnen 5 Tagen nach Gewinnbenachrichtigung auf die E-Mail antworten und ihr eingereichtes Bild zur Verfügung stellen. Andernfalls verlieren sie ihren Gewinnanspruch die Veranstalter ermittelt Ersatzgewinner.
4.4. Wenn ein Gewinner den Preis aus irgendeinem Grund nicht annehmen kann, dann muss der Veranstalter so schnell wie möglich benachrichtigt werden. Der Preis kann nach eigenem und alleinigem Ermessen der Veranstalter an andere Teilnehmer vergeben werden, wenn beispielsweise gegen Teilnahmebedingungen verstoßen werden.
5. NUTZUNGSRECHTE
5.1. Alle Teilnehmer räumen den Veranstaltern an den eingereichten Bildern zur Durchführung des Wettbewerbs, dessen Bewerbung sowie der Berichterstattung darüber vergütungsfrei die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, einschließlich dem Recht, das Bild für den Abdruck zu optimieren und unter anderem öffentlich zu zeigen. Gleichgültig ist dabei, in welchen Medien dies geschieht, also u. a. Print, Online, filmisch und Social Media Portale wie z.B. Instagram und Facebook. Ebenfalls umfasst ist die Öffentlichkeitsarbeit für den Wettbewerb und Ausstellungen mit den prämierten Bildern, wie beispielsweise Ausstellungsplakate oder der Deutschen Handwerks Zeitung. Die Teilnehmer sind ausdrücklich damit einverstanden, dass ihr Name in Verbindung mit den eingereichten Bildern genannt wird.
5.2. Der Teilnehmer sichert zu, dass er über die vorstehenden Rechte verfügen kann und dass das eingereichte Bild allein von ihm persönlich stammt, er über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Bei darin abgebildeten Personen, Werken, Kennzeichen oder sonstigen Gegenständen hat der Teilnehmer die erforderlichen Zustimmungen von den Betroffenen eingeholt. Der Teilnehmer wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer den Veranstalter von allen Ansprüchen frei.
6. PERSONENBEZOGENE DATEN
6.1. Zum Zweck der Abwicklung des Fotowettbewerbs werden die vom Teilnehmer mitgeteilten Daten von den Veranstaltern elektronisch verarbeitet und gespeichert. Der Teilnehmer erklärt sich mit dieser Speicherung einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz sowie die Möglichkeit eines Widerrufs sind der Datenschutzerklärung auf der Webseite der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zu finden (https://www.hwk-rhein-main.de/de/datenschutz).
6.2. Die Teilnehmer werden von den Veranstaltern im Rahmen der Durchführung des Fotowettbewerbs kontaktiert oder in dem Fall, dass eine weitere Verwendung der für den Wettbewerb eingereichten Beiträge mit Ihnen besprochen werden soll.
7. ALLGEMEINE HINWEISE
7.1. In Ausnahmefällen können die Veranstalter den Preis aufheben und/oder Teilnahmebedingungen ändern, sofern diese Änderungen notwendig sind und durch sachliche Gründe gerechtfertigt werden können.
7.2. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, eine Teilnahme zu verweigern oder den vollen Wert eines Preises zurückzufordern, wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Missbrauch oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen dieses Fotowettbewerbes vorliegt.
7.3. Bei Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung oder Umsetzung der Regeln zu einem Sachverhalt in Verbindung mit dem Fotowettbewerb ist die Entscheidung der Veranstalter endgültig.
7.4. Sollte ein Teil dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird dieser Teil von den übrigen Bedingungen getrennt, die im gesetzlich zulässigen Umfang weiterhin gültig sind.