Dritte Förderperiode für „Digital-Zuschuss“ startet am 9. September


Schnell sein: Laufzeit und Fördersumme sind streng begrenzt
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellte in 2019 insgesamt rund fünf Millionen Euro im Rahmen des Digital-Zuschusses zur Verfügung. Nachträglich wurde das Kontingent auf fast sieben Millionen Euro erhöht. Innerhalb des Förderjahrs gibt es drei stichtagsbezogene Förderaufrufe, an den sich die Antragssteller über ein Onlineportal für die Antragstellung anmelden können. Die ersten zwei Aufrufe wurden aufgrund einer enorm schneller Mittelbelegung innerhalb kürzester Zeit beendet.
 


Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf eine maximale Förderhöhe von 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen. Jedes Unternehmen kann im Förderzeitraum 2019 nur einmalig mit dem Digital-Zuschuss gefördert werden. Unternehmen, die bereits eine Förderung erhalten haben, dürfen für den Förderzeitraum 2019 keine Folgeanträge stellen.
 
Für eine Antragstellung ist eine Onlineanmeldung auf der Onlineseite der WiBank erforderlich. Hier geht es zur Anmeldung. Diese Anmeldung ist nach dem Start des Förderaufrufs am 9.September 2019 ab 9.00 Uhr möglich.

Für die Online Registrierung sollten Sie folgende Informationen bereit halten:
 
  • Firmenname
  • Kontaktdaten des Ansprechpartners
  • Kurzbeschreibung des Vorhabens
  • Höhe des Investitionsvolumens
  • Höhe des Zuschusses

Online-Antrag besteht aus
 
  • einem  Antragsformular
  • einer Kostenaufstellung ggf. mit Umsetzungsangeboten
  • einer Erklärung über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen und einer KMU-Erklärung (nur bei Verbund- und/oder Partnerunternehmen).

Nach einer erfolgreichen Onlineanmeldung werden Ihnen die Antragsunterlagen per E-Mail zur Verfügung gestellt. Danach muss Ihr vollständiger Antrag innerhalb von 10 Werktagen schriftlich auf postalischem Weg bei der WiBank eingegangen sein.


Ihre konkreten nächsten Schritte:
 
  • Machen Sie am besten heute noch eine Aufstellung der geplanten Investitionen im dafür vorgesehen Formular.
  • Checken Sie bei der WiBank, ob die Investitionen gefördert werden und was Sie beachten müssen.
  • Halten Sie gegebenfalls Ihre De-minimis-Bescheinugung bereit.
  • Ab dem 9.September 2019 stellen Sie dann den Antrag Online bei der Wi-Bank.
  • Innerhalb von 10 Werktagen muss dann der Ausdruck unterschrieben bei der WiBank sein.

Sollten Sie sich in den geplanten Investitionen unsicher sein, ob es sich um eine förderfähige Investition handelt, unterstützen wir sie gerne hierbei. Bitte wenden Sie sich an





gefördert durch