Vorsicht vor neuer Abmahn-Falle!


E-Mail eines sogenannten "Transparenzregisters e.V." aus Plauen
Zu Jahresbeginn wurden mehrere unserer Mitgliedsunternehmen mit einer Email angeschrieben worden, die eine Zahlungsaufforderung in der Betreffzeile enthält.

Absender ist ein angeblicher Verein „Transparenzregister e. V.“ aus Plauen in Sachsen. Mit dem offiziellen Transparenzregister (http://www.transparenzregister.de) hat dies nichts zu tun. Auch das Bundesfinanzministerium hat eine Warnung vor diesen Mails veröffentlicht (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/2020-01-21-warnung-betrug-email-transparenzregister.html).
Das Transparenzregister ist eine Einrichtung, die durch den Bundesanzeiger Verlag online betrieben wird. Dort müssen sich alle juristischen Personen des Privatrechts (beispielsweise UG (haftungsbeschränkt), GmbH, AG) und alle rechtsfähigen Personengesellschaften (beispielsweise OHG, KG, GmbH & Co.KG,) mit Ausnahme der Gesellschaften bürgerlichen Rechts registrieren (Merkblatt herunterladen)

Wer von diesem oben genannten Verein angeschrieben wurde, kann uns diese Email weiterleiten (recht@hwk-rhein-main.de). In keinem Fall sollten Sie die Email beantworten, eine Erklärung abgeben oder gar zahlen!
Richtig ist aber, dass die Verpflichtung zur Eintragung und Registrierung für Unternehmen besteht und auch bußgeldbewehrt ist.

Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos. Verstöße gegen die Transparenzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Für Bußgeldverfahren ist zentral für ganz Deutschland das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig.