Verpackungsgesetz


Neue Gesetzgebung zu Rücknahme und Verwertung
Am 1. Januar 2019 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - kurz: VerpackG) in Kraft und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung ab. Ziele des neuen Gesetzes sind, dass Recycling von Verpackungsabfällen weiter zu steigern, mehr Transparenz zu schaffen und damit auch die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sichern.

Weiterführende Informationen zum Herunterladen, so auch für wen das neue Gesetz zutrifft und welche Neuerungen damit einher gehen, finden Sie hier.