Wie kommen Handwerker an ihre Vergütung?


Möglichkeiten und Wege in der Praxis Informationsveranstaltung
In der Regel wird die Vergütung erst mit Abnahme, also bei Fertigstellung des Werkes, fällig. Nicht selten kommt es vor, dass Handwerker ihre Leistungen vollständig erbringen, die Schlussrechnung aber trotz aller Mahnungen vom Kunden nicht gezahlt wird. Im Rahmen des Seminars wird Ihnen aufgezeigt, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihren Vergütungsanspruch zu sichern.

Themenüberblick:
  • Rechtsgrundlagen und Umfang des Vergütungsanspruchs
  • Abschlagszahlungen nach BGB und VOB/B
  • Sicherungshypothek des Bauhandwerkers (§ 650e BGB)
  • Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB)
  • Alternative Vorgehensweisen
Terminauswahl: 25.10.2018 - 25.10.2018
Ort: Im Haus des Handwerks, Kettenhofweg 14-16, 60325 Frankfurt am Main, 6. OG von 17.00 bis 20.00 Uhr
Gebühren: Die Teilnahmegebühr für das Seminar beträgt 70,- € p.P.
Info: Referent: Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Schlemmer von der Kanzlei Kapellmann in Frankfurt


Anmeldung bitte bei

Friederike Barth

Telefon +49 69 97172-311
Fax +49 69 97172-5311
barth@hwk-rhein-main.de