Wie kommen Handwerker an ihre Vergütung?


Seminar zum Werkvertragsrecht
Die Vergütung des Handwerkers wird erst mit der Abnahme, also bei Fertigstellung des Werkes fällig. Nicht selten kommt es vor, dass Handwerker ihre Leistungen vollständig erbringen, die Schlussrechnung aber vom Kunden nicht gezahlt wird. Im Rahmen des Seminars wird Ihnen aufgezeigt, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihren Vergütungsanspruch zu sichern.


Themenüberblick:
  • Rechtsgrundlagen und Umfang des Vergütungsanspruchs
  • Abschlagszahlungen
  • Sicherungshypothek
  • Bauhandwerkersicherung
  • Alternative Vorgehensweisen


Dr. Michael Schlemmer, LLM.,
Rechtsanwalt, Kanzlei Kapellmann, Frankfurt
Terminauswahl: 27.02.2019 - 27.02.2019
Ort: Haus des Handwerks, Kettenhofweg 14–16, 60325 Frankfurt, 6. OG, 17:00 Uhr–20:00 Uhr
Gebühren: 70,00 Euro pro Person, inkl. Getränke und kleinem Imbiss
Info: Anmeldung unter Angabe des Veranstaltungstitels und -datums per E-Mail an barth@hwk-rhein-main.de.


Eine Veranstaltung aus der Reihe Kammer konkret.