Per Anhalter durch die GoBD


Vortragsabend in Hofheim: So machen Sie es der Finanzverwaltung recht.
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) beschreiben, wie sich die Finanzverwaltung die Buchführung und die sonstigen steuerrelevanten Aufzeichnungen in Unternehmen vorstellt, wenn diese mit Hilfe von IT-Systemen erstellt wurden. Betroffen von den GoBD sind nicht nur bilanzierungspflichtige Unternehmen, sondern alle Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichtigen, das heißt auch Einnahmen-Überschuss- Rechner, wie Kleinstunternehmen und die meisten Freiberufler. Zudem umfassen die GoBD auch Regelungen, die sich auf die Vorsysteme beziehen, z. B. Material und Warenwirtschaft, Kassensystem, Lohnabrechnung und Zeiterfassung.

Schon seit 2015 gelten die GOBD. In der Praxis werden diese aber noch nicht von allen Unternehmen im vollen Umfang umgesetzt, auch weil sie sehr komplex sind und die Inhalte oft nicht verständlich dargestellt werden.


Ihr Referent

n.n., DATEV
Christian Koch, Steuerberater und Rechtsanwalt
 
Terminauswahl: 05.09.2019 - 05.09.2019
Ort: Kreishandwerkerschaft Main-Hochtaunus, Hattersheimer Straße 3, 65719 Hofheim, von 17.00 bis 20.00 Uhr
Gebühren: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Mitgliedsbetriebe kostenfrei
Info: Hier geht es zur Anmeldung


Eine Veranstaltung aus der Reihe Kammer konkret.