Das neue EU-Datenschutzrecht


Was Betriebe jetzt unternehmen müssen
Das neue Datenschutzrecht wirft seine Schatten voraus. Unternehmern, die sich nicht an die neuen Vorgaben halten, drohen eine Geldbuße bis 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des Gesamtjahresumsatzes, Abmahnungen durch Wettbewerber und spezialisierte Kanzleien, Schmerzensgeldansprüche oder Konsequenzen auch für das Arbeitsrecht. 

Bis zum 25. Mai ist nicht mehr viel Zeit. Wie sich Betriebe auf das neue Recht einstellen, erläutern die Rechtsanwälte Dr. Tim Becker und Dr. Jan Moritz Schilling von der Moog Partnerschaftsgesellschaft, Darmstadt.
 
Terminauswahl: 14.05.2018 - 14.05.2018
Ort: Handwerkskammer, Hauptverwaltung Darmstadt, Hindenburgstr. 1, 64289 Darmstadt, ab 18.00 Uhr
Gebühren: Die Teilnahme ist kostenlos
Info:
HINWEIS: Diese Veranstaltung ist leider schon ausgebucht. Weiterer Termin: 18. Mai in an gleicher Adresse!

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung gerne per E-Mail an weiterbildung@hwk-rhein-main.de

Mit Eingang Ihrer Anmeldung ist die Teilnahme bei uns erfasst.