Bauvertragsrecht 2018


Seminar
Zum Januar 2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Für Bauunternehmer, Handwerker und Bauträger ist zum einen die Überarbeitung der kaufrechtlichen Haftung des Lieferanten wichtig (Stichwort: Ein- und Ausbaukosten bei Mängeln). Zum anderen werden erstmals besondere Werkvertragstypen in das BGB aufgenommen, darunter der sog. Verbrauchervertrag. Daneben gibt es aber weiterhin den Bauvertrag mit Verbrauchern. Die Teilung in ein gewerbliches Baurecht und ein Verbraucherbaurecht ist dabei insbesondere mit Blick auf das neue, weitreichende Widerrufsrecht für Verbraucher von grundlegender Bedeutung.

Inhalte des Seminars:
  • Überblick über das neue Bauvertragsrecht §§650a ff. BGB
  • Haftung des Lieferanten für Ein- und Ausbaukosten
  • Überblick über das allgemeine Verbraucherrecht im BGB
  • Der Bauvertrag und wesentliche Neuerungen
  • Der Verbrauchervertrag und der Bauvertrag
  • mit einem Verbraucher
  • Überblick: Der Bauträgervertrag mit einem Verbraucher
Terminauswahl: 26.01.2018 - 26.01.2018
Ort: Haus des Handwerks, Markwaldstraße 11, 63073 Offenbach am Main (EG), 26.01.2018, 14:00 bis 18:00 Uhr
Gebühren: Innungsmitglieder 70,-- Euro p.P.
Info: Referent: RA Dr. Maximilian Jahn, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Anmeldung unter Angabe des Veranstaltungstitels und -datums per E-Mail an  uhde@kh-of.de

Eine gemeinsame Veranstaltung des Handwerks Offenbach und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main aus der Reihe Kammer konkret.

Hinweis: Eine weitere Veranstaltung zu diesem Thema findet am 22. März 2018 in der Hauptverwaltung Darmstadt der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Hindenburgstr. 1, 64295 Darmstadt, Donnerstag, von 17.00 bis 20.00 Uhr statt.