Anderthalb Jahre neues Bauvertragsrecht - ein Fachanwalt berichtet aus der Praxis


Vortrag zum Bauvertragsrecht
Nach jahrelangen Verhandlungen wurde 2017 ein neues Bauvertragsrecht beschlossen, das zum Jahresbeginn 2018 in Kraft trat. Der Vortrag zeigt nochmal, worauf im neuen Baurecht zu achten ist.

Seit 1.1.2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht. Mit der Reform wurden zahlreiche Vorschriften im BGB geändert beziehungsweise neu eingeführt. Mehrere Vertragstypen wurden ausdrücklich normiert. Anlass der Neuregelung war, dass sich das Baurecht im Laufe der Zeit zu einer komplexen Spezialmaterie entwickelt hat und die wenigen gesetzlichen Regelungen zum Werkvertragsrecht nicht mehr detailliert genug waren. Zudem fehlten in diesem Bereich bis auf einige Ausnahmen bisher Verbraucherschutzvorschriften. 

Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Bauvertragsrechts. Sind Sie vorbereitet?
 
  • Was ist eine Abnahmefiktion nach Aufforderung 
  • Was ist das Anordnungsrecht des Bestellers?
  • Wie erlange ich eine Zustandsfeststellung bei verweigerter Abnahme?
  • Welche Sicherungshypothek muss ich liefern?
  • Wann entfällt die Bauhandwerkersicherungshypothek?
 
Unser Referent: Dr. Jochen Reuter, LLM. (Wellington), Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt

 
 
 
Terminauswahl: 25.06.2019 - 25.06.2019
Ort: Haus des Handwerks, Kettenhofweg 14 - 16, 60325 Frankfurt, 6. OG, von 18.00 bis ca. 19.30 Uhr
Gebühren: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Mitgliedsbetriebe kostenfrei, inkl. Getränke und kleinem Imbiss
Info: Hier geht es direkt zur Anmeldung


Eine Veranstaltung aus der Reihe Kammer konkret.