Frankfurt-Rhein-Main sagt JA zum Handwerk und zum Meisterbrief

HwO-Novelle: Rückvermeisterung


HwO-Novelle: Rückvermeisterung von zwölf Handwerken in Kraft


Was für die Betriebe jetzt zu beachten ist


Am 14. Februar 2020 trat das Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung (HwO) und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften in Kraft. Mit dieser HwO-Novelle wurde in zwölf bislang zulassungsfreien Handwerken die Meisterpflicht wiedereingeführt. Das betrifft die Handwerke Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Die Neuregelung gilt jedoch nur für Betriebe, die nicht bereits vor dem 14. Februar 2020 mit den genannten Handwerken bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main eingetragen waren. Für die Bestandsbetriebe gilt hingegen eine Bestandsschutzregelung (§ 126 Absatz 1 HwO): Diese Betriebe benötigen für die nunmehr erforderliche Eintragung ihres ausgeübten Handwerks in die Handwerksrolle (Verzeichnis der Betriebe eines zulassungspflichtigen Handwerks) keinen Nachweis eines Meisters oder einer vergleichbaren Qualifikation.


Umtragung von Amts wegen


Die zum Stichtag bereits bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main eingetragenen und daher im Bestand geschützten Betriebe brauchen grundsätzlich nichts weiter zu veranlassen. Die Handwerkskammer hat diese Unternehmen bereits von Amts wegen in die Handwerksrolle umgetragen. Ein Antrag war hierfür nicht erforderlich, und Gebühren fallen auch nicht an. Betriebe, die in Folge ihrer Umtragung in die Handwerksrolle eine neue Handwerkskarte benötigen, erhalten diese auf Anfrage ebenfalls kostenfrei.


Bestandsschutzregelung


Der oben erwähnte Bestandsschutz gilt nicht unbegrenzt. Bei Einzelunternehmen entfällt der Bestandsschutz im Falle eines Eigentümerwechsels. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften hat das bloße Ausscheiden von Gesellschaftern keinen Einfluss auf den Bestandsschutz. Treten jedoch neue Gesellschafter in das Unternehmen ein oder werden Gesellschafter ausgetauscht, entfällt der Bestandsschutz.

Der Wegfall des Bestandsschutzes bedeutet, dass für den Weiterbetrieb des Unternehmens die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nachgewiesen werden müssen, in der Regel durch den Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation. Hierfür hat der Betrieb sechs Monate Zeit; nach Ablauf dieser Frist ist die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main andernfalls gezwungen, den Betrieb aus der Handwerksrolle zu löschen. Betroffenen Betrieben wird angeraten, vor Änderungen in der Eigentümer- oder Gesellschafterstruktur Kontakt zur Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

Für Betriebe, die vor dem 14. Februar 2020 einen handwerklichen Nebenbetrieb in einem der zwölf von der HwO-Novelle betroffenen Handwerke innehatten, gilt eine gesonderte Bestandsschutzregelung (§ 126 Absatz 2 HwO); diese Betriebe können auf Antrag auch ohne Meisterprüfung des Betriebsleiters in die Handwerksrolle eingetragen werden. Der Antrag muss bis spätestens 13. Februar 2021 bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main eingehen und geeignete Nachweisen für das Innehaben des handwerklichen Nebenbetriebes enthalten.


Handwerkerpflichtversicherung


Nach § 229 Abs. 8 SGB VI sollen Gewerbetreibende, die am 13. Februar 2020 nicht nach § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI versicherungspflichtig waren, in der ausgeübten Tätigkeit nicht versicherungspflichtig bleiben, wenn sie allein aufgrund der „Rückvermeisterung“ zum 14. Februar 2020 versicherungspflichtig geworden wären. Dies bedeutet, dass eine Handwerkerpflichtversicherung für diese Gewerbetreibenden nicht besteht. Daher wurden durch die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main im Rahmen der Umtragung von Amts wegen keine Daten an die Rentenversicherung übermittelt. Bereits bestehende Versicherungspflichten bleiben davon jedoch unberührt.

Bei Fragen steht Ihnen die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Fachabteilung Handwerksrolle, zur Verfügung; Tel.: 069/97172-818

Weitere Informationen als Download


4. Gesetz zur Änderung der HwO
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020

Regulierte Berufe


Regulierte Berufe: Ja zum Meisterbrief

Mit rund 1000 Meisterprüfungen im Jahr zeigen die Nachwuchstalente aus dem Kammerbezirk Frankfurt-Rhein-Main, wie sie Zukunft gestalten möchten. Die kommenden Führungskräfte im Handwerk sind gefragte Fachkräfte, engagierte Unternehmer und Ausbilder. Die Kammer Frankfurt-Rhein-Main arbeitet daher unter anderem in ihrem Büro in Brüssel gegen die Liberalisierungspläne der Europäischen Union, die den Zugang zu den regulierten Berufen vor einiger Zeit auf den Prüfstand gestellt hat. Das Handwerk hat bereits auf etliche Argumente, die eine Liberalisierung fordern, reagiert und gezeigt, dass die Gesellschaft ohne den Meisterbrief in Europa nicht weiterkommt – insbesondere mit Verweis auf den Erfolg der Dualen Ausbildung im Handwerk sowie die geringe Jugendarbeitslosigkeit.
 
Viele handwerksrelevante Gesetze haben ihren Ursprung in Brüssel. So gehen bereits heute etwa 80 Prozent aller Gesetze im Mittelstand direkt oder indirekt auf die Europäische Union zurück. Im Umweltbereich liegt der Anteil sogar noch höher.  Vielfach sind auch Handwerksbetriebe in der Region von diesen Gesetzen unmittelbar betroffen, etwa durch die Datenschutzgrundverordnung oder auch die Tachographenverordnug. Aus diesem Grund hat die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main seit 2010 eine Vertretung bei der Europäischen Kommission in Brüssel. Eine der Hauptaufgaben der Interessenvertretung ist, Mitgliedsbetriebe im Kammerbezirk Frankfurt-Rhein-Main über europapolitische Vorgänge zu informieren und damit eine breite Auseinandersetzung in der Metropolregion mit europapolitischen Fragen anzuregen. Die Positionen aus der Metropolregion trägt die Kammer dann wieder bei den politischen Partnern in Brüssel vor. Ziel ist es, bedeutsame Entwicklungen für den regionalen Mittelstand früh zu erkennen: Der enge Kontakt zu den europapolitischen Entscheidungsträgern, sowie ein enges Netzwerk zu Partnern aus der Landes- oder Bundespolitik helfen uns dabei, die Positionen des Mittelstandes erfolgreich zu vertreten. Gemeinsam mit unseren Partnern auf Landes-, Bundes- und Europa-Ebene kämpfen wir unter anderem für den Erhalt des bewährten deutschen Ausbildungssystems und die regulierten Berufe.

Kontakt zu unserer Brüsseler Vertretung

1. Das Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission: Mögliche Auswirkungen für das Deutsche Handwerk


Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 ein umfangreiches so genanntes Dienstleistungspaket vorgelegt, die auf das Deutsche Handwerk, das System der Dualen Bildung und kleine und mittlere Betriebe negative Auswirkungen haben könnte. Die Vertretung der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main bei der Europäischen Union in Brüssel setzt sich aktuell in dieser Frage für die Interessen der Handwerker im Kammerbezirk Frankfurt-Rhein-Main.

Der Fokus dieses Paketes liegt dabei auf vier Vorschlägen:
 
  • Elektronische Europäische Dienstleistungskarte (Richtlinie und Verordnung)
    Durch die Dienstleistungskarte ist eine Implementierung des Herkunftslandprinzips zu befürchten. Dienstleistungserbringer aus anderen Mitgliedsstaaten müssten dann bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung keine Qualifikationsanforderungen mehr in Deutschland erfüllen. Zudem werden die Prüf- und Kontrollmöglichkeiten für deutsche Behörden eingeschränkt. Ein Missbrauch der Dienstleistungskarte ist zu erwarten.

     
  • Verhältnismäßigkeitsprüfung (Richtlinie)
    Alle Neuerungen oder Änderungen nationaler Berufsreglementierungen sollen einer europäisch einheitlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen werden. Jede noch so kleine Anpassung der Meisterberufe, etwa im Zuge der Digitalisierung oder bei unvorhergesehenen Arbeitsmarktentwicklungen, hätten zwangsläufig eine Prüfung auf Verhältnismäßigkeit zur Folge.

     
  • Verbessertes Meldeverfahren für Entwürfe nationaler Rechtsvorschriften für Dienstleistungen (Richtlinie)
    Das bisherige Meldeverfahren für Entwürfe nationaler Rechtsvorschriften für Dienstleistungen wird verschärft – Kommissionsentscheidungen in diesem Zusammenhang werden rechtsverbindlich und können nur noch vor dem Europäischen Gerichtshof eingeklagt werden. Damit steht zukünftig eine Änderung der Handwerksordnung unter dem Genehmigungsvorbehalt der Europäischen Kommission.

     
  • Leitlinien für nationale Reformen bei der Reglementierung freier Berufe (Empfehlung)
    Von den Empfehlungen ist das Handwerk nicht unmittelbar betroffen. Allerdings steht zu befürchten, dass die Kommission zukünftig auch entsprechende Empfehlungen für andere regulierte Berufe ausspricht (zum Beispiel der Meisterbrief im Handwerk). Die Handwerksnovelle 2004 hat gezeigt, dass bei einer Liberalisierung das erfolgreiche Ausbildungssystem massiv geschwächt wird.
Das Maßnahmenpaket führt die sogenannte Transparenzinitiative im Bereich der regulierten Berufe fort und verschärft diese. Insbesondere die Vorschläge zu einer Dienstleistungskarte, zur Verhältnismäßigkeitsprüfung und zur Notifizierung werden vom Handwerk kritisch gesehen. Die Leitlinien für Reglementierungen freier Berufe berühren das Handwerk nicht unmittelbar. Im Ergebnis sollen bewährte Qualitätsstandards wie der deutsche Meisterbrief liberalisiert werden. Damit besteht eine unmittelbare Gefahr für das erfolgreiche deutsche Ausbildungssystem. Das hessische Handwerk, wie auch die Hessische Landesregierung und der Hessische Landtag, sehen die Vorschläge der Europäischen Kommission kritisch.

Nachfolgend finden Sie alle Informationen rund um das Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission sowie ein Glossar zum leichteren Verständnis sowie die Infos zur Kampagne "Ja zum Meister".

2. Das ist die Dienstleistungskarte

Die ursprüngliche Veröffentlichung der Dienstleistungskarte wurde im Dezember 2016 aufgrund massiven politischen Drucks – insbesondere durch das Engagement der Bauwirtschaft – auf Januar 2017 verschoben. Die Kommission hat eine Verordnung und eine Richtlinie zur Dienstleistungskarte vorgelegt. Die Dienstleistungskarte soll zunächst freiwillig für den Bausektor und Unternehmensdienstleistungen eingeführt werden, als Alternative zum bestehenden Verfahren. Selbst Änderungen am ursprünglichen Vorschlag können grundlegende strukturelle Mängel des Ansatzes nicht beseitigen. Viele Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften lehnen die Dienstleistungskarte weiterhin ab.

2. Die Dienstleistungskarte


Die Dienstleistungskarte versucht Elemente des Herkunftslands- und des Ziellandprinzips zu vereinen. Der Vorschlag sieht vor, dass im Falle eines Dienstleisters, der sich im Gastgeberland niederlassen möchte, das Gastgeberland innerhalb von sechs Wochen der Ausstellung der Dienstleistungskarte widersprechen kann. Verstreicht diese Frist, soll das Heimatland dem Dienstleister automatisch eine Dienstleistungskarte ausstellen. Das Gastgeberland hat keine Möglichkeit, weitere Anforderungen an den Dienstleister zu stellen, wie z. B. die Gewerbeanmeldung. Aus Sicht des Handwerks wird damit das Herkunftslandprinzip implementiert. Die verfahrenstechnische Abwicklung der Dienstleistungskarte bleibt weitestgehend schleierhaft. Aus handwerklicher Sicht ist kein Mehrwert der Dienstleistungskarte erkennbar, zumal die wirklich unternehmensrelevanten Probleme bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung – Soziale Sicherung, steuerliche Fragestellungen – vom Vorschlag nicht erfasst werden. Schließlich drohen mit der Einführung der Dienstleistungskarte bestehende Schutz- und Kontrollrechte ausgehebelt zu werden, wie beispielsweise behördliche Aufsicht über Sicherheitsvorschriften im Baubereich.

3. Prüfung der Verhältnismäßigkeit

Mit dem Richtlinienvorschlag zur Verhältnismäßigkeitsprüfung legt die Kommission ein Analyseraster für reglementierte Berufe vor. Darin werden insgesamt 21 Verhältnismäßigkeitskriterien aufgeführt, die qualitativ und quantitativ belegt werden sollen. Der Test soll auf Neuerungen und Veränderungen der Berufsreglementierungen angewendet werden. Die Kriterien gehen über die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes zu Berufsreglementierungen hinaus.



Das hessische Handwerk lehnt ab, dass der nationale Gesetzgeber gezwungen werden soll, Veränderungen oder Neuerungen im Bereich der Berufsreglementierungen ex ante durch unabhängige Prüfinstanzen auf Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hin überprüfen zu lassen. Die Kommission greift damit unverhältnismäßig in die souveränen Rechte der Mitgliedsstaaten ein. Nationale Entscheidungen stehen damit unter einem permanenten Rechtfertigungsdruck.

4. Verändertes Verfahren

Das bisherige Meldeverfahren soll durch eine Richtlinie verschärft werden. An die Stelle des bisherigen Vertragsverletzungsverfahrens tritt eine vorgelagerte Überprüfung von nationalen Rechtsvorschriften für Dienstleistungen durch die Kommission. Das bedeutet: Kommt die Kommission zu der Entscheidung, dass die vorgelegte Rechtsvorschrift gegen Europarecht verstößt, gilt diese Entscheidung als rechtlich bindend. Der Mitgliedsstaat darf die Rechtsvorschrift nicht erlassen. Die rechtlich bindende Entscheidung kann nur vor dem EuGH angefochten werden. Gegenüber dem geänderten Meldeverfahren für Entwürfe nationaler Rechtsvorschriften für Dienstleistungen äußern das Handwerk massive Bedenken.

5. Glossar

Empfehlung der Europäischen Kommission - Unverbindliche Handlungsempfehlung der Europäischen Kommission auf die häufig ein verbindlicher Rechtsakt folgt.

Subsidiaritätsprinzip - Aufgabenverteilung zwischen den staatlichen Organisationen. Jede politische Ebene hat klare Aufgaben zu erfüllen.

Subsidiaritätsrüge - Nationale Parlamente können die europäische Ebene auf eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips und Kompetenzüberschreitungen aufmerksam machen.

Herkunftslandprinzip oder auch Ursprungslandprinzip - Dienstleistungserbringer unterliegen auch bei einer Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat nur dem Recht seines Herkunftsstaates (bspw. Qualifikationen).

Ziellandprinzip - Dienstleistungserbringer müssen bei grenzüberschreitenden Leistungen die Vorschriften des Erbringungsortes erfüllen (bspw. Qualifikationen).

Transparenzinitiative - Durch die Europäische Kommission initiierte Überprüfung aller regulierten Berufe in Europa.

Notifizierung - Melde-/ Genehmigungspflicht der Mitgliedsstaaten gegenüber der Europäischen Kommission bei Gesetzen, die den europäischen Binnenmarkt betreffen.

6. "Ja zum Meister"


Die Kampagne: „Ja zum Meister“ – Ihr Stimme für den Meisterbrief

Mit rund 1000 Meisterprüfungen im Jahr zeigen die Nachwuchstalente aus dem Kammerbezirk Frankfurt-Rhein-Main, wie sie Zukunft gestalten möchten. Die kommenden Führungskräfte im Handwerk sind gefragte Fachkräfte, engagierte Unternehmer und Ausbilder. Die Kammer Frankfurt-Rhein-Main arbeitet daher unter anderem in ihrem Büro in Brüssel gegen die Liberalisierungspläne der Europäischen Union, die den Zugang zu den regulierten Berufen vor einiger Zeit auf den Prüfstand gestellt hat. Das Handwerk hat bereits auf etliche Argumente, die eine Liberalisierung fordern, reagiert und gezeigt, dass die Gesellschaft ohne den Meisterbrief in Europa nicht weiterkommt – insbesondere mit Verweis auf den Erfolg der Dualen Ausbildung im Handwerk sowie die geringe Jugendarbeitslosigkeit.

Gemeinsam mit weiteren Partnerkammern hat die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main EU-Kommissar Guenther Oettinger im November 2015 mehr als 60.000 Unterstützerkarten in Brüssel überreicht.
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Mit der Botschaft: „Die Welt war noch nie so unfertig. Pack mit an“ ist klar: Im Handwerk können junge Menschen ihre berufliche Zukunft im Rahmen einer Dualen Ausbildung gestalten - als Grundstein für den Meisterbrief, eine anschließende Selbstständigkeit oder ein Studium.

Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main hat das Thema noch einmal regional heruntergebrochen: Schreiner-Azubi Christian John und Schornsteinfegermeister Bertram Appel erzählen, warum sie sich - statt eines akademischen Hochschulstudiums direkt nach der Schule - für das Handwerk entschieden haben.