Hessischer Gestaltungspreis


Bewerbungsfrist endet am 20. April
Der Wettbewerb würdigt die Bedeutung des gestaltenden Handwerks, als wichtigen Teil des kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in Hessen. Er wird alle zwei Jahre von der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern ausgeschrieben und vom Hessischen Wirtschaftsministerium finanziell unterstützt.

Teilnahmeberechtigte: Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind: Handwerkerinnen und Handwerker, die einen Gesellenbrief in einem Handwerk erworben haben und selbständig einen, bei den hessischen Handwerkskammern eingetragenen Betrieb führen oder dort angestellt sind.

Handwerkerinnen und Handwerker, die selbständig in Hessen tätig sind, eine Qualifikation erworben haben, die die Eintragung in die Handwerksrolle ermöglicht, Mitglied des Bundesverband Kunsthandwerk (BK) bzw. von Keramik Hessen e.V. sind. Nicht zugelassen sind Lehrer, Dozenten und Ausbilder, die hauptberuflich an Aus- und Weiterbildungsstätten des Handwerks tätig sind.

Zur Teilnahme am Nachwuchs- und Gesellenpreis berechtigt sind: Gesellinnen und Gesellen bis 27 Jahre (Stichtag: 30. April 2020), die einen Handwerksberuf erlernt haben und deren Ausbildungsstätte in Hessen ansässig ist: mit Arbeiten, die während ihrer Ausbildungszeit entstanden sind (ausschließlich zum Nachwuchspreis) oder mit ihrem Gesellenstück (ausschließlich zum Gesellenpreis). Auszubildende bis 25 Jahre (Stichtag: 30. April 2020), die einen Handwerksberuf erlernen und deren Ausbildungsstätte in Hessen ansässig ist: mit Objekten, die während ihrer Ausbildungszeit entstanden sind (ausschließlich zum Nachwuchspreis).

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