Friseur-, Kosmetik- und Fußpflege-Handwerk

Welche Vorgaben müssen befolgt werden?

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Corona: Was muss beachtet werden?


Bund unterstützt Ausbildungsbetriebe

Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.    

Förderprogamm "Ausbildungsplätze sichern"

Auflagen zum Infektionsschutz und Hygieneregeln.

Hierzu die Pressemitteilung der hessischen Landesregierung.

Was ist erlaubt, was nicht?


Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks gibt in seinem Positionspapier Tipps zur Minimierung des Infektionsrisikos und zum Schutz der Kunden, Mitarbeiter und Betriebsinhaber:
 
  • Grundsätzlich müssen alle Schutzmaßnahmen, die sich aus einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ergeben, im Betrieb umgesetzt werden.
  • Das Tragen von geeigneten Masken im Sinne eines hygienischen Atemschutzes – sowohl von Kunden wie Friseuren – ist während der Dienstleistungserbringung und unmittelbarem Kontakt im Salon erforderlich.
  • Die bereits bestehenden Vorgaben zur Handhygiene, Hautdesinfektion und Hautschutz im Friseurhandwerk sind weiterhin umzusetzen. Darüber hinaus ist regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife erforderlich. Es wird empfohlen, auch den Kunden die Möglichkeit zu bieten, die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
  • Ergänzend zu den geltenden Vorgaben zur Gerätedesinfektion im Friseurhandwerk sind Arbeitsgeräte wie Scheren, Kämme usw. nach jeder Benutzung an einem Kunden zu desinfizieren. Griffe von Fönen sollen mit Einmaltüchern gereinigt werden; Bürsten und Pinsel sollten mit Haushaltsreiniger möglichst nach jeder Benutzung an einem Kunden gereinigt werden.
  • Oberflächen sind regelmäßig zu reinigen und mindestens ein Mal am Tag zu desinfizieren. Flächen mit Kundenkontakt (Sitz- und Auflageflächen) sollten mit fettlösendem Haushaltsreiniger nach jedem Kunden gereinigt werden.
  • Friseurleistungen sollten nur an im Salon gewaschenen Haaren vorgenommen werden.
  • Zur Minimierung von Infektionswegen ist ratsam, Einmalumhänge zu verwenden oder andere Umhänge und Handtücher nach einmaliger Verwendung bei mindestens 60 Grad zu waschen. Generell ist auf eine ausreichende Lüftung mit möglichst hohem Luftwechsel zu achten.
  • Kundenpräsenz und Abstandsverteilung im Salon müssen in Abhängigkeit von den räumlichen Gegebenheiten gesteuert werden. Nach § 4 Abs. 5 der Corona-Verordnung haben Betriebe und Einrichtungen mit Kundenverkehr in geschlossenen Räumen darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass ein Abstand von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.

Arbeitsplatzschutzstandards für das Friseurhandwerk und Kosmetikstudios

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen Branchenstandard entwickelt. Er basiert auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Dieser Branchenstandard konkretisiert und ergänzt die Arbeitsschutzmaßnahmen. Ziel ist es, Infektionsketten zu unterbrechen, um die Bevölkerung zu schützen sowie die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern, die wirtschaftliche Aktivität wiederherzustellen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen.
Er enthält verbindliche Regeln, die gesetzt werden müssen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu reduzieren. Der Arbeitsschutzstandard regelt insbesondere die Vorgaben zu
 
  • Arbeiten in der Pandemie – Risikoreduzierung im Friseurbetrieb
  • Betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Friseurhandwerk) 


Die Vorgaben der BGW in Kürze:

  • Mund- und-Nasen-Schutz für Beschäftigte und Kundschaft
  • Obligatorisches Haarewaschen im Salon
  • Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Friseurarbeitsplätzen
  • Abschaffung von Wartezonen
  • Verwendung jeweils gereinigter Arbeitsmaterialien je Kunde
  • Optimierte Lüftung
  • Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz


1. Zu Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk

Ab dem 4. Mai 2020 dürfen Friseurbetriebe im Kammerbezirk Frankfurt-Rhein-Main wieder öffnen – „unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung“, wie es im Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder heißt. Damit sich Friseursalons auf diese Eröffnung vorbereiten können, hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) einen Branchenstandard für Friseurbetriebe entwickelt. Er basiert auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Bitte lesen sie den Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk vollständig durch - es handelt sich um verbindliche Regeln.

Wichtig: Es könnte sein, dass durch die Landesregierung weitere oder ergänzende Maßnahmen hinzukommen. Sobald die Verordnung vorliegt, informieren wir Sie.
 

2. Zu Hinweisschilder für die Salons

Die Beschäftigten sind über die Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen im Salon und für den Kundenkontakt zu unterweisen. Die besondere Situation von Auszubildenden, Schwangeren und Stillenden, Älteren und Personen mit chronischen Erkrankungen, die zu einem erhöhten Risiko für schwere Verläufe einer Covid-19 führen können, sind dabei besonders zu berücksichtigen. Dies sorgt für die Handlungssicherheit der Beschäftigten. Die Salonleitung muss die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln erklären und verständliche Hinweise geben, auch durch Hinweisschilder, Aushänge, Bodenmarkierungen usw. Wir haben für Sie ein Hinweisschild zu den notwendigen Hygienemaßnahmen erstellt, welches Sie in Ihren Salon aushängen können.

Aushänge und Infografiken

 
3. Zu mögliche Bezugsquellen für Mund-Nasen-Bedeckungen, bzw. Masken

Während der Kundenbedienung müssen Beschäftigte sowie Kundschaft Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Saloninhaber oder -inhaberinnen müssen Mund-Nasen-Bedeckungen in ausreichender Zahl für die Beschäftigten bereithalten, da sie nach jeder Kundenbedienung und bei Durchfeuchtung gewechselt werden müssen. Gleiches gilt für Einmalhandschuhe, die die Beschäftigten ebenfalls nach jeder bedienten Person wechseln müssen. Einmalhandschuhe sind verpflichtend von der Begrüßung der Kundschaft bis nach dem Haarewaschen zu tragen.
Die Mund-Nasen-Bedeckungen kann entweder durch Einweg-Bedeckungen oder durch wiederverwendbare Bedeckungen erfolgen. Sie müssen nach jeder Kundenbedienung und bei Durchfeuchtung gewechselt werden. Wiederverwendbare Bedeckungen müssen bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. Mund-Nasen-Bedeckungen können Sie entweder bei Apotheken, bei lokalen Schneidereien oder über den Online-Versand beziehen.

Die Masschneider Innung Rhein-Main hat eine Liste von Handwerkern zusammengestellt, die aktuell Masken anbieten.

Wir haben Ihnen zur Information eine Liste von möglichen weiteren Bezugsquellen zusammengestellt, welche keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat, zusammengestellt:

Stitch by Stitch e.V.
Eterna
Trigema
Wilvorst
Kuhn
Dolzer
Tailor Service, Rodgau
Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode
Weitere Hersteller

 

4. Zu Gefährdungsbeurteilung im Salon

Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass jeder Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung erstellen sollte. Die BGW berät sie bei der Erstellung einer solchen Gefährdungsbeurteilung. Hierzu steht ein Online-Portal zur Verfügung. Bei weiteren Fragen stehen auch die Berater der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zur Verfügung.
 
AHM online

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