Gebündelte Interessen in Berlin - der ZDH

Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ist Mitglied des Zentralverbands des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH). Dieser vertritt gebündelt die Interessen von mehr als 1 Million Handwerksbetrieben in Deutschland. Gemeinsam mit diesem starken Partner machen wir in Berlin immer wieder auf die Belange der mittelständischen Wirtschaft aufmerksam.
 

Bundestagswahl 2017


Das erwartet das Handwerk von der Politik zur Bundestagswahl

Unter der Überschrift "Zusammenhalten - Zukunft gestalten" hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks die Erwartungen des Handwerks zur Bundestagswahl 2017 in den "Wahlprüfsteinen des Handwerks" an die Politik adressiert.
Position des Handwerks zur Bundestagswahl

Darüber hinaus finden Sie weitere nützliche Links zur Bundestagswahl, etwa zu den aktuellen Umfrageergebnissen der sog. "Sonntagsfragen" der Forschungsinstitute sowie zu den weiterführenden Online-Angeboten des Deutschen Bundestages.
Weitere Informationen des ZDH zur Bundestagswahl
 

Gesetzlicher Mindestlohn


Gesetzlicher Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Dieser führt bei zahlreichen Betrieben des Handwerks zu erheblichen administrativen Zusatzbelastungen. So sind Betriebe beispielsweise verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer geringfügig Beschäftigten zu dokumentieren und zwei Jahrelang aufzubewahren. Darüber hinaus sind die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzgenannten Branchen verpflichtet (im Handwerk Baugewerbe, Gebäudereinigerund Fleischer), auch für alle übrigen Arbeitnehmer die tägliche Arbeitszeitin gleicher Weise zu dokumentieren. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet. Das Handwerk setzt sich auf weiterhin für eine mittelstandsfreundliche Umsetzung des Mindestlohngesetzes ein. Bürokratische Mehrbelastungen gilt es abzuschaffen oder zumindest zu minimieren.
 

Novelle Arbeitsstätten


Novelle der Arbeitsstättenverordnung

Am 29. Oktober 2014 hat die Bundesregierung im Bundeskabinett die Änderung der Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Die Verordnung legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat. Darin werden zum Beispiel Anforderungen an Arbeitsräume, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume, Beleuchtung, Belüftung und Raumtemperatur formuliert. Die geplanten Änderungen der Arbeitsstättenverordnung werden im Handwerk kritisch gesehen. Entgegen ursprünglicher Aussagen sind Ausweitungen gegenüber dem geltenden Arbeitsstättenrecht vorgesehen. Insbesondere handwerkliche Kleinbetriebe werden diese gar nicht oder nur mit erheblichem Aufwand umsetzen können. Nach Kritik aus der Wirtschaft hat das Bundesregierung die Verordnung nicht verabschiedet. Das zuständige Bundesarbeitsministerium ist zwischenzeitlich zu weitreichenden Nachbesserungen bereit. Insbesondere im Hinblick auf die geplanten Vorgaben zu Telearbeitsplätzen, zur Dokumentationspflicht von Unterweisungen, zur abschließbaren Kleiderablage sowie zum Erfordernis von Tageslicht und Sichtverbindungen nach Außen soll es Verbesserungen geben. Derzeit ist noch unklar, wie diese Änderungen verordnungstechnisch umgesetzt werden sollen. Neben der Bundesregierung müsste auch erneut der Bundesrat den Änderungen zustimmen. Der Bundesrat hat hierzu am 27. November 2015 einen Entschließungsantrag gefasst.

Energetische Gebäudesanierung


Energetische Gebäudesanierung

Die Energiewende ist eines der zentralen Themen der deutschen Bundesregierung. Dabei soll der Steigerung der Energieeffizienz als zweite Säule neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien eine herausragende Bedeutung zukommen. Gemeinsam mit dem ZDH setzt sich die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main seit langem für die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung ein. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main setzt sich für steuerliche Erleichterungen der energetischen Gebäudesanierung auf Bundes- und Landesebene ein.