Diskussion zum Tachografenrecht in Brüssel


Ehinger: „Neuregelung hätte keinen Nutzen.“

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Bernd Ehinger, Präsident der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, hat vor der Sitzung des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments in Brüssel vor unzumutbaren Belastungen von Handwerksbetrieben durch Veränderungen im EU-Tachografenrecht gewarnt. In der Diskussion ist, dieses auch auf leichtere Fahrzeuge auszudehnen. „Wir fordern die Politik auf, von einer weiteren Belastung von Handwerksbetrieben Abstand zu nehmen. Sollten auch Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen unter eine Neuregelung fallen, wären viele Unternehmer durch die hohen Kosten und gravierenden Bürokratielasten betroffen“, sagte Ehinger. Hintergrund der aktuellen Debatte sind die Beratungen zum Verordnungspaket „Europa in Bewegung“, durch die eine Novellierung der einschlägigen EU-Verordnung droht. Bisher galten die entsprechenden Bestimmungen nur für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Im Europäischen Parlament gibt es Bestrebungen, den Geltungsbereich des Tachografenrechts zur Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten auf leichtere Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen auszudehnen. Betroffen wären vor allem mittelständische Betriebe außerhalb des Transportgewerbes. Im Gewichtsbereich von 2,4 bis 3,5 Tonnen sind in Deutschland ebenso wie in der EU deutlich mehr Fahrzeuge zugelassen als im bisherigen Geltungsbereich oberhalb von 3,5 Tonnen: Allein in Deutschland seien schätzungsweise von mindestens 2,5 Millionen gewerblich genutzten Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auszugehen.

Ehinger sagte: „Die kleinen und mittleren Unternehmen, nicht nur des Handwerks, stellen die örtliche Nahversorgung der Bevölkerung sicher. Es ist wichtig in diesem Zusammenhang endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass die Wirtschaft auf das Automobil angewiesen ist. Es ist wichtig, dieser Feststellung in allen Aspekten der deutschen, aber auch der europäischen Verkehrspolitik Rechnung zu tragen und den Unternehmern keine zusätzlichen bürokratischen Hürden jedweder Art aufzubürden. Die bisherige Regelung ist vollkommen ausreichend, eine Neuregelung hätte keinen Nutzen.“

Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main vertritt die Interessen der rund 33.000 Unternehmer und der Handwerker aus dem Kammerbezirk Frankfurt-Rhein-Main unter anderem in einem eigenen Büro in Brüssel.